Essen. . Dreimonatiges Nutzungsverbot für politische Veranstaltungen: Das Essener Schulamt hat entschieden, dass Schulen vor Bürgerentscheiden für politische Veranstaltungen tabu sind. Auslöser der aktuellen Debatte: Ein Hitler-Plakat bei einer Infoveranstaltung für eine Straßenumbenennung.

Wenn’s nach der Politik geht, dann sollen Bürgerentscheide künftig Schule machen – nur, naja, lieber nicht in der Schule: Diese Lehre hat die Stadt jetzt aus dem heftigen Streit um die zwei Rüttenscheider Straßennamen gezogen. Der „Generaldebatte“ bescheinigte das Schulamt eine so „besondere Brisanz“, dass man sie in vergleichbaren Fällen fortan lieber nicht in die Schulgebäude tragen mag.

Und so werden jetzt die „Grundsätze für die Überlassung von Räumen in den Schulen der Stadt Essen an Dritte für nichtgewerbliche Zwecke“ an entscheidender Stelle überarbeitet: Galt bislang vor Kommunal-, Landtags-, Bundestags und Europawahlen eine dreimonatige „Quarantäne“ für politische Veranstaltungen, so wird diese Regelung jetzt auch auf kommunale Bürgerentscheide ausgeweitet.

Seeckt- und Hitler-Plakate Plakate lagen auf den Sitzen

Siegfried Goßmann, Leiter des Schulamtes, macht gar keinen Hehl daraus, dass diese Regelung nicht zuletzt mit jener Infoveranstaltung zusammenhängt, zu der Befürworter der Straßenumbenennung Mitte Januar in die Aula des Rüttenscheider Maria-Wächtler-Gymnasiums eingeladen hatten.

Ein wissenschaftlicher Diskurs war das, betonen die Veranstalter – am Ende aber doch Werbung für eine politische Seite, kontern die Kritiker. Und das Schulamt ärgert sich über eine „nicht zu akzeptierende Plakatierung“ – es war das Foto mit General von Seeckt und Adolf Hitler – bei dem die Ansage „Nichts aufhängen!“ kongenial dadurch umgangen wurde, dass man die Plakate kurzerhand auf die Sitze legte.

"Wir sind keine Zensoren" 

„Wir sind keine Zensoren“, sagt Goßmann, „und wollen auch die Meinungsfreiheit nicht abwürgen." Dass man diskutiert in einer Demokratie, sei schließlich eine Selbstverständlichkeit. Doch die Neutralität von Schulen sei wichtig, „das müssen wir höher hängen“. Und so bleiben die Schulen fortan auch in der Drei-Monats-Frist vor Bürgerentscheiden für politische Veranstaltungen tabu.

Ob sich dieser Ausschluss auch noch auf andere städtische Gebäude erstreckt, ist noch nicht raus: Im Rathaus arbeiten sie an einer einheitlichen „Gebühren- und Nutzungsordnung" für alle städtischen Immobilien, zu denen etwa auch die Volkshochschule oder viele Sporthallen im Stadtgebiet gehören.

Wenig Begeisterung für die Neuregelung

Auf wenig Begeisterung dürfte die Neuregelung bei denen stoßen, die vergleichbare politische Veranstaltungen planen – und sei es, um für ihre Position bei Bürgerentscheiden zu werben. Wenn Schulen mit ihren Aulen nicht mehr in Frage kommen: „Wo sonst könnten wir mit einer solche Veranstaltungen hin?“ fragen etwa einstige Aktive der Initiative „Irmgard und Ortrud“ mehr irritiert als empört. Schließlich gelten die Hinterzimmer von Kneipen und Gaststätten nicht durchweg als wünschenswerte Alternative.

Schulen sollen für den Unterricht genutzt werden

Siegfried Goßmann kann den Frust verstehen, aber: „Schulen sind in erster Linie dazu gebaut, um Schüler zu unterrichten.“ Und schließlich fließt neben dem dreimonatigen Schulverweis vor Bürgerentscheiden ja auch dieser Satz in die Grundsätze zur Raumüberlassung ein: „Veranstaltungen an Schulen, die im Rahmen des Unterrichts der politischen Bildung der Schülerinnen und Schüler dienen, sind hiervon ausgenommen.“

Bürgerentscheide können am Ende also doch Schule machen. Man muss nur wissen, wie man’s richtig anstellt.