Essen. . Es fehlen noch rund 80 Bewerber, vor allem Männer, die in Essen Schöffen werden wollen. Bis Ende Mai sind Bewerbungen noch möglich.
Im Januar des kommenden Jahres beginnt an den Gerichten die neue Amtsperiode für Schöffen (derwesten berichtete). Mindestens 1800 Vorschläge sind alleine in Essen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter notwendig, damit der Schöffenwahlausschuss der Stadt eine nach Geschlecht, Alter und Beruf ausgewogene Vorschlagsliste erstellen kann. Schöffen wirken am Landgericht bei Verfahren der (Erwachsenen-)Strafkammern mit, Jugendschöffen bei Verfahren in Jugendstrafkammern. „Für die Erwachsenen-Strafkammern haben sich bereits genug gemeldet; wir werden das Quorum erreichen“, betont Stefan Schulze vom Presseamt der Stadt.
Dem Jugendamt liegen hingegen bisher „nur“ 413 Meldungen für die Jugendschöffenwahl vor, von denen allerdings einige wenige die Voraussetzungen nicht erfüllen. Für das Amtsgericht Essen haben sich 140 Personen gemeldet, es fehlen noch 51. Für das Amtsgericht Borbeck sind es 57 Gemeldete, es fehlen 13. 68 Personen haben sich für das Amtsgericht Steele bereit erklärt, dort fehlen 14 weitere. Gefragt sind also insgesamt noch rund 80 Personen, die sich für die Jugendschöffenwahl aufstellen wollen. Die Besonderheit: Schöffen dürfen nur in dem Amtsgerichts-Bezirk eingesetzt werden, in dem sie gemeldet sind und wohnen.
Schöffen sollen Querschnitt der Bevölkerung darstellen
„Es zeigt sich, dass Männer bei der Schöffenwahl eher zurückhaltend sind“, bedauert Peter Herzogenrath vom Jugendamt. Da die Schöffen einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen sollen, sei es sehr wünschenswert, wenn sich insbesondere Männer melden würden, die sich aufstellen lassen. Gefragt sind Essener zwischen 25 und 70 Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in der Jugenderziehung erfahren und befähigt sind (etwa als Elternteil, Lehrer oder Ausbilder). Die Meldefrist für die Jugendschöffen wurde bis Ende Mai verlängert.