Hattingen. . Bewerbungsfrist für Schöffen ist beendet. Nun entscheidet der Rat

Ein Urteil über andere ist im Alltag schnell gefällt. Wer sich aber für das besondere Ehrenamt des Schöffen meldet, muss sein Urteil mit Bedacht aussprechen. Denn gleichberechtigt mit dem Richter entscheiden die Schöffen über die Zukunft eines Angeklagten. Vielen scheint diese Verantwortung zu groß, denn zahlreiche Städte suchen derzeit wieder händeringend nach Freiwilligen für das Amt. Und obwohl es ein Ehrenamt ist, müssten im Notfall sogar Bürger zwangsverpflichtet werden. In Hattingen ist absehbar, dass es so weit nicht kommen wird.

Bis Mitte April konnten sich die Bürger für das Amt des Schöffen bewerben. Die Voraussetzungen dafür sind gering. Bedingung ist, dass der Schöffe deutscher Staatsbürger ist, in Hattingen wohnt und zum Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre ist. Außerdem darf der Bewerber keine Vorstrafen haben und gegen ihn darf kein Ermittlungsverfahren laufen. So haben sich auch ganz unterschiedliche Menschen beworben, „teilweise auch Leute, die bereits Schöffe waren“, erklärt Anita Wegge, die im Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten bei der Stadt für die Schöffenwahl zuständig ist.

Einsatz am Land- und Amtsgericht

Eingesetzt werden die Laien-Richter dann nicht nur am Amtsgericht in Hattingen, sondern auch am Essener Landgericht. Das gibt auch vor, wie viele Schöffen die Stadt bestimmen muss. Für die kommende Amtszeit, die am 1. Januar 2014 beginnt und fünf Jahre dauert, wird Hattingen 58 Schöffen für die Verhandlungen am Amtsgericht und bei der Strafkammer des Landgerichts in Essen stellen. „Jetzt haben sich 60 Bürger beworben“, zählt Anita Wegge.

„Manchmal muss man aber auch bis zum letzten Tag suchen“, meint Stadtsprecherin Susanne Wegemann. So habe es bei der letzten Wahl erst nur 35 Bewerbungen für damals 50 freie Plätze gegeben. Weil aber der Rat der Stadt ohnehin meist noch Vorschläge aus den Parteien einreicht, habe es am Ende gereicht. „Zwangsverpflichten mussten wir bis jetzt noch nie jemanden“, ist Anita Wegge erleichtert.

Die Bewerbungsbogen der Hattinger gehen nun noch durch einige Hände, bevor jemand neben dem Berufsrichter Platz nehmen darf: Die Liste der Bewerber wird an den Rat der Stadt weitergeleitet. Der kann sie ergänzen und so eine endgültige Vorschlagsliste erstellen. Über die entscheidet schließlich der Wahlausschuss am Amtsgericht. Um auch die noch unerfahrenen Laien-Richter auf ihre große Verantwortung vorzubereiten, bekommen sie nach ihrer Wahl eine Einführung in das Amt des Schöffen, bevor es dann ab Januar erst wird.