Essen.
Gewählt werden alle „normalen“ Schöffen und auch Jugendschöffen für einen Zeitraum von fünf Jahren. Broschüren über die Voraussetzungen zum Schöffenamt und Anmeldevordrucke liegen in den Bürgerämtern und im Rathaus aus.
Weitere Informationen und (Online-) Formulare gibt es im Internet auf www.schoeffenwahl.de, www.essen.de sowie telefonisch bei: Dieter Bußmann (Schöffen) unter 88 15 107 und Harald Pletzke (Jugendschöffen) unter 88 51 772.