Essen. Rund 120 Anzeigen werden jedes Jahr in Essen wegen nicht artgerechter Tierhaltung aufgegeben. In rund 20 Fällen pro Jahr muss das Tier beschlagnahmt werden. Meistens jedoch werden dem Halter lediglich Auflagen gestellt und das Tier kann, wenn diese erfüllt wurden, wieder zu seinem Besitzer zurück.

Kahle Stellen im Hundefell, abgemagerte Katze oder ein Vogel im winzigen Käfig: 120 Anzeigen landen jährlich wegen nicht artgerechter Tierhaltung bei der Stadt.

Wenn Ulrike Weidtmann* vom Tag erzählt, an dem das Ordnungsamt ihre Tiere mitnahm, klingt sie immer noch völlig aufgelöst. Die 53-Jährige war gar nicht zu Hause, ihre Mutter öffnete die Tür. Auch ihr gehören einige der acht Katzen, die die städtischen Mitarbeiter abholten. Zudem sieben Hunde: Chihuahuas, erzählt die Halterin.

Jedes Jahr 120 Anzeigen

Sie betont immer wieder, wie sehr sie ihre Tiere liebt: „Wir kochen Reis mit Hackfleisch für die Tiere“, erzählt Ulrike Weidtmann, die jetzt nach nach knapp vier Wochen ihre Hunde und Katzen aus dem Tierheim hat holen können. „Ich weiß aber immer noch nicht, warum uns die Tiere weggenommen wurden“, sagt sie.

„Zu aktuellen Fällen können wir keine Angaben machen“, sagt Stadt-Sprecherin Renate Kusch, während sie zum generellen Vorgehen durchaus Auskunft geben kann. Fakt ist, dass die Stadt jedes Jahr etwa 120 Anzeigen bekommt von Fällen, in denen der Verdacht besteht, dass Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Anders gesagt: Das Veterinäramt rückt alle drei Tage aus und kontrolliert die Haltung von Hund, Katze, Meerschwein, Wellensittichen, Schafen oder Pferden.

Große Bandbreite an Maßnahmen

Amtstierärzte geben anschließend eine Empfehlung ans Ordnungsamt. „Dann gibt es eine große Bandbreite an Maßnahmen“, sagt Kusch. Von Auflagen für Halter („größerer Käfig für den Vogel“), bis zum Extremfall, dass Tiere „anderweitig untergebracht werden“. Das geschieht in rund 20 Fällen jährlich, fast immer ohne Hilfe der Polizei. Dafür muss das Veterinäramt einen „schlimmen Zustand“ feststellen, sagt Renate Kusch: So müsse ein Tier krank, verwahrlost und verlaust sein: „Eine unaufgeräumte Wohnung reicht da nicht, denn die lässt nicht auf schlechte Haltung schließen.“

Liegt die vor, ziehen Pferde etwa in den Grugapark um. Meistens handelt es sich aber um Hunde, die im Tierheim „betreut, gefüttert und bei Bedarf medizinisch versorgt werden“. Der Halter wiederum erhält eine Frist gesetzt, um Mängel zu beseitigen. „Ein Hund bleibt so lange im Heim, bis sein Halter nachweist, dass er für das Tier sorgen kann“, sagt Kusch. Davon überzeugen sich die städtischen Mitarbeiter zunächst selbst. Holt der Besitzer seinen Vierbeiner ab, dann zahlt er etwa für einen Hund 15 Euro pro Tag im Tierheim.

Tiere kommen in der Regel zurück

Kusch: „In der Regel werden die Auflagen erfüllt und die Tiere kommen zurück.“ Wie bei Familie Weidtmann, die nun darüber klagt, dass die verängstigt seien. Die 53-Jährige bleibt dabei: „Alle haben zuvor super ausgesehen. Wenn wir sie nicht lieben würden, hätten wir sie nicht angeschafft.“ Sie wollen nun einen Anwalt einschalten.

* Name geändert