Essen/Gelsenkirchen. . Spektakulär war die Verfolgungsjagd, die sich zwei Bankräuber im vergangenen Herbst mit der Polizei geliefert haben: quer über die Autobahnen A 40, 42, 45 und 59. Im Essener Süden setzten Spezialeinsatzkräfte der Flucht ein Ende. Wegen des Überfalls auf eine Sparkasse in Gelsenkirchen stehen zwei Essener (54 und 58) ab Mittwoch vor Gericht.

Hätte es geklappt, wäre es der Coup ihres Lebens gewesen: 125.000 Euro sollen die Beute gewesen sein, die zwei Essener bei dem Bankraub am 8. Oktober vergangenen Jahres auf die Sparkassen-Filiale an der Horster Straße im Gelsenkirchener Stadtteil Beckhausen gemacht haben. Vier Angestellte und eine Kundin haben sie zuvor in dem Geldinstitut mit Schusswaffen bedroht und gefesselt. Zum Verhängnis wird den Bankräubern, dass ein Zeuge sie bei ihrer Flucht aus der Sparkasse beobachtet und die Polizei alarmiert. Was dann folgt, ist eine der spektakulärsten Verfolgungsjagden, die es im Ruhrgebiet in den letzten Jahren gegeben hat.

Schwere räuberische Erpressung und Verstöße gegen das Waffengesetz

Die Flucht im schweren schwarzen Pick-Up geht noch mitten im Berufsverkehr zunächst über die A 42 in Richtung Oberhausen, über die A 59, wieder auf die A 42 in Richtung Dortmund, dann über die A 45 nach Hagen und schließlich zurück über die A 40 in Richtung Duisburg. Im Rückspiegel sehen sie den Pulk aus Polizei-Autos, und Wagen mit Kamera-Teams. An der Anschlussstelle Mülheim-Heimaterde verlassen die Räuber mit ihrem schwarzen Ford Pick-Up die Autobahn. An der belebten Kreuzung Raadter, Fulerumer und Hatzper Straße im Essener Stadtteil Haarzopf schlägt die Polizei zu. Spezialeinsatzkräfte überwältigen die Männer auf offener Straße. Wegen schwerer räuberischer Erpressung und Verstößen gegen das Waffengesetz müssen sich Günter B. (58) und Detlef W. (54) ab kommenden Mittwoch vor dem Landgericht Essen verantworten.

Bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe

Die Gelsenkirchener Sparkasse wollte die im Raum stehende Höhe des erbeuteten Betrags auf Nachfrage „weder bestätigen noch dementieren“. Man sei allerdings stets bestrebt, das in den Filialen vorgehaltene Bargeld so gering wie möglich zu halten, sagte ein Sprecher.

Bei schwerer räuberischer Erpressung nach Paragraf 255 sieht das Gesetz einen Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Es grenzt noch immer an ein kleines Wunder, dass weder bei dem Überfall noch bei der anschließenden wüsten Verfolgungsjagd, bei der die Räuber auch etliche rote Ampeln missachteten, Menschen zu Schaden gekommen sind. Bis auf einige Schrammen bei den Essenern verlief auch die Festnahme in Haarzopf vergleichsweise glimpflich. Es hätte auch anders ausgehen können. Im Wagen, der einem der beiden Täter gehörte, stellte die Polizei drei scharfe und geladene Schusswaffen sicher. Zwei weitere Pistolen hortete der Jüngere übrigens noch in seiner Privatwohnung.

SEK fasst Bankräuber in Essen

Foto: ANC-News
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„Was soll ich mit einem Rechtsanwalt?“

Offenbar waren es hohe private Schulden, die die Männer, die den Behörden bislang nicht sonderlich aufgefallen sind, zu der Tat animiert haben. Zum Prozess in Essen werden die Essener aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Das Gericht hat zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Im Prozess wird vor allem die Frage für Spannung sorgen, ob sich die angeklagten Essener zu den Vorwürfen äußern werden, was sie im Vorfeld gegenüber den Ermittlern nicht gemacht haben. Geschwiegen haben sie bislang mit einer Ausnahme. In seiner ersten Vernehmung sagte der 58-Jährige zwei Sätze: „Die Sache ist doch klar, was soll ich mit einem Rechtsanwalt?“