Chef von Stadttochter EABG in Essen beantragt nach Vertragsverlängerung Altersteilzeit
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Essen. Nach den 49-prozentigen GSE-Gehaltssprüngen sorgt ein weiterer Chef einer Sozialgesellschaft in Essen für Widerspruch. EABG-Geschäftsführer Ulrich Lorch kam nach der Verlängerung seines Vertrages um fünf Jahre auf die Idee, Altersteilzeit zu beantragen. Der Unterstützung seines Aufsichtsrats konnte sich Lorch sicher sein.
Die Mitnahme-Mentalität bei Essens Stadttöchtern ist offenbar weit verbreitet: Neben den von der Öffentlichkeit als nahezu obszön empfundenen Gehaltssprüngen von 49 Prozent für die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft für Soziale Dienstleistungen (GSE) dürfte ein Ansinnen eines Chefs einer weiteren Sozialgesellschaft für kaum weniger Stirnrunzeln sorgen.
Wie jetzt bekannt wurde, kam Ulrich Lorch, langjähriger Geschäftsführer der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) am Zipfelweg in Bergeborbeck, nach der Verlängerung seines Arbeitsvertrages um weitere fünf Jahre auf die Idee, Altersteilzeit zu beantragen. Der Unterstützung seines Aufsichtsrats konnte sich der 58-Jährige dabei offenbar sicher sein. Das Gremium habe „die Wirtschaftlichkeit des Antrages als gegeben angesehen“, steht in einer Sitzungsniederschrift.
Altersteilzeit wurde von OB abgelehnt
Was nach Paragraf 65 des Landesbeamtengesetzes durchaus als ein wenig spektakulärer Vorgang abgestempelt worden wäre, hätte im Fall der EABG jedoch auf Kosten jener Gesellschaft abgewickelt werden müssen, für deren Erfolg Lorch letztlich verantwortlich zeichnet: „Folge wäre, dass in der passiven Phase der Altersteilzeit neben den Bezügen von Herrn Lorch auch noch das Gehalt eines weiteren Geschäftsführers anfiele, was gegen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sprechen würde“, heißt es in einem internen Schreiben.
Wer verdient was in Essen?
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Zu einer ähnlichen Einschätzung kamen offenbar weitere Vorgesetzte des EABG-Geschäftsführers, die das Ansinnen ausbremsen wollten: Da Finanz-Experten des Rathauses ausweislich eines Aufsichtsrats-Protokolls die Gefahr sahen, dass die für die Altersteilzeit des Chefs notwendigen Pensionsrückstellungen das Jahresergebnis seiner eigenen Gesellschaft, die finanziell alles andere als auf Rosen gebettet ist, zusätzlich belasteten, ließ Oberbürgermeister Reinhard Paß signalisieren: Der Altersteilzeitfall werde von ihm abgelehnt. Ulrich Lorch soll das akzeptiert haben. Für eine Stellungnahme gegenüber der NRZ stand er trotz Nachfrage nicht zur Verfügung.
Nicht-Genehmigung würde 100.980 sparen
Seine kaufmännische Leiterin hat’s derweil mal nachgerechnet: Für die beantragte Altersteilzeit im Blockmodell (das heißt: drei Jahre aktiv/drei Jahre passiv) wären im laufenden Jahr Rückstellungen in Höhe von rund 290.610 Euro fällig, die „nicht liquiditätswirksam“ seien, sich aber auf das Jahresergebnis 2012 der EABG niederschlagen, wie Lorch in einem Schreiben skizzierte: „Die EABG würde als Einzelunternehmen einen Verlust von rund 761.008 Euro erwirtschaften.“ Danach folgt die Einsicht: Das Jahresergebnis des Wirtschaftsplans 2013 würde sich um 100.980 Euro verbessern können, wenn die Altersteilzeit vom Oberbürgermeister nicht genehmigt würde. Das fand offenbar Gehör.
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