Essen. Der 25-jährige Essener, der seine eigene Mutter vergewaltigen wollte, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Das entschied das Landgericht Essen. Ob er auch seine Ex-Lebensgefährtin im Schlaf missbraucht hat, klärte das Gericht nicht mehr auf. Am Urteil hätte sich nichts geändert.

Der 25-Jährige Essener, der seine Mutter zu vergewaltigen versuchte, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Die XVI. Strafkammer am Landgericht Essen sprach ihn zwar wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber wegen der weiteren Gefährlichkeit des Angeklagten dessen Unterbringung an.

Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte nicht abgestritten, seine 49 Jahre alte Mutter am 26. Juni in ihrer Wohnung sexuell bedrängt zu haben. Er gab aber an, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne. Ob er, wie die Anklage behauptete, auch seine Ex-Lebensgefährtin im Schlaf missbrauchte, klärte das Gericht nicht mehr auf, weil auch diese Tat von der Psychose des Angeklagten umfasst wäre. Am Urteil hätte sich deshalb nichts geändert.

Mit Medikamenten behandeln

Mit Medikamenten sei die Psychose gut zu behandeln, betonte die psychiatrische Gutachterin Marianne Miller. Der Umgang mit der Krankheit sei dem intelligent eher minder begabten Angeklagten nur in einer geschlossenen Einrichtung beizubringen. Ihr gegenüber hatte der eher schmächtige Mann erklärt, er gehöre zu den Bandidos. Stimmen hätten ihm schon befohlen, einen Menschen umzubringen. Dabei könne ihm nichts passieren, weil er ja Bandidomitglied sei. Er habe ja nur auf „Psycho“ machen wollen, widerrief der 25-Jährige diese Äußerungen. Die Gutachterin sah sie aber weiterhin als Beleg für die Psychose.