Marl. / Essen. .

Ein trauriges und brutales Ehedrama, aber kein Mord. Für elf Jahre wegen Totschlags im Affekt schickte das Essener Schwurgericht am Freitag den Marler Maik W. (36) ins Gefängnis. Der Familienvater hatte am 21. Mai vor den Augen seiner Kinder seine 33 Jahre alte Ehefrau mit 21 Messerstichen getötet.

Schon Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen sah in seinem Plädoyer keine Beweise für einen heimtückischen Mord. Auch er ging von einem Totschlag im Affekt aus und forderte zehn Jahre Haft. Der Angeklagte habe getötet wie ein Wilder und dabei sogar seine Tochter verletzt, spielte der Ankläger auf die Handverletzung eines der Kinder an. Lichtinghagen: „Er hat nicht nur seine Frau Katja getötet, sondern auch seine ganze Familie vernichtet.“ Verteidiger Hans Reinhardt hatte sich der juristischen Wertung und dem Strafantrag Lichtinghagens angeschlossen. Auch der Großteil der Nebenklageanwälte plädierte auf Totschlag, forderte aber eine härtere Strafe.

Eifersucht als Trennungsgrund

Schon während des Plädoyers des Staatsanwaltes hatte Maik W. geweint. Er hatte sich nicht damit abgefunden, dass sich Anfang des Jahres seine Frau von ihm trennte. Seine Eifersucht, aber auch seine mangelnde Arbeitsbereitschaft galten als Trennungsgrund. Dennoch kam das Ehepaar immer wieder zusammen, schlief auch miteinander. Ob er sie dazu zwang oder sie freiwillig mitmachte, blieb letztlich offen. Am Tattag hatte Maik W. wohl endgültig Gewissheit erhalten, dass es einen anderen Mann gab.

Im letzten Wort weinte der Angeklagte erneut. Er werde mit der Tat nicht fertig, er habe seiner Familie so viel Leid zugefügt, sagte er. Maik W.: „Ich will, dass sich gut um meine Kinder gekümmert wird.“ Die sieben, fünf und vier Jahre alten Kinder leben seit der Tat in einem Heim, werden professionell betreut.

"Wie hart die Strafe auch ausfalle, den Kindern kann sie nie die Mutter zurückgeben"

Richter Andreas Labentz machte im Urteil deutlich, dass auch eine Strafe, wie hart sie auch ausfalle, den Kindern nie die Mutter zurückgeben könne: „Den Verlust eines Menschen kann man nicht aufwiegen.“ Entscheidend für die Bestrafung des Täters sei allein dessen Schuld. Zur Heimtücke erinnerte Labentz an frühere Taten von Maik W., der vor 18 Jahren einer Freundin ein Messer in den Rücken gestochen und vor zwei Jahren seinen Schwiegervater getreten hatte. Beide Taten seien spontan und nicht planvoll gewesen. Auch deshalb gehe das Gericht jetzt nicht von Heimtücke aus. Maik W. sei nicht in böser Absicht gekommen, habe reden wollen und das Messer zufällig, nicht aber für die Tötung dabei gehabt.