Essen. Vermutet hatte die Polizei kinderpornografische Bilder, gefunden hat sie in der Wohnung eines 28-Jährigen im Stadtteil Bergerhausen eine komplette Indoor-Cannabisplantage: Das Landgericht Essen hat den Mann jetzt wegen Rauschgifthandels zu einer zweijährigen Haftstrafe mit Bewährung verurteilt.
Da staunten die Polizisten nicht schlecht. Durchsucht hatten sie die beiden Wohnungen des 28-jährigen Esseners, weil er verdächtigt wurde, kinderpornografische Bilder zu besitzen. Was sie fanden, hatte damit zwar nichts zu tun, reichte aber am Dienstag für eine zweijährige Haftstrafe mit Bewährung wegen Rauschgifthandels: eine komplette Indoor-Cannabisplantage in seiner eineinhalb Zimmer großen Wohnung im Stadtteil Bergerhausen.
Reue zeigte der 28-Jährige aus Essen-Holsterhausen. Vorstrafen hat er nicht, blickt aber auf ein bewegtes Leben zurück. Als er 16 Jahre alt war, sei er von den Eltern aus der Wohnung geworfen worden, habe sich durchbeißen müssen, erzählt er dem Essener Schöffengericht. Über die Gründe des Rausschmisses lässt er sich nicht aus. Drei Ausbildungsplätze bekam er seit dem Rauswurf, brachte aber keine dieser Lehren zu einem Abschluss.
6000 Euro Bargeld gefunden
Gekifft haben will er nur zwischen dem 17. und dem 19. Lebensjahr. Nein, süchtig sei er nicht, die Plantage habe er nur aufgebaut, um mit dem Marihuanaverkauf Geld zu verdienen. 6000 Euro Bargeld hatten die Beamten bei der Durchsuchung am 3. Mai in Bergerhausen gefunden. So ganz klein hatte er den Cannabisanbau nicht angelegt: 100 Pflanzen beschlagnahmte die Polizei, getrocknetes Marihuana zeugte von einer bereits erfolgten ersten Ernte. Amtsrichter Stefan Groß rechnete dem Angeklagten vor, dass jede Ernte 15.000 Euro einbrächte. Groß sprach die professionelle Bewässerungs- und Lüftungsanlage an: „Das war professionell, das ist ein Verbrechen.“ Man könne auch vermuten, dass das schon länger laufe.
Staatsanwalt Klaus Dulisch hatte sich vom „ungewöhnlichen Lebenslauf“ des Angeklagten beeindruckt gezeigt: „Mit 16 gehört man nicht auf die Straße.“ Weil der 28-Jährige jetzt ehrenamtlich mit Behinderten arbeite und eine neue Ausbildung anstrebe, forderte er nur eineinhalb Jahre Haft mit Bewährung. Verteidiger Volker Schröder schloss sich an. Selten habe er einen Mandanten gehabt, „den das Ermittlungsverfahren derart beeindruckt hat“.
„Man muss kein Mitleid mit Ihnen haben“
Das Schöffengericht zeigte sich vom Angeklagten weniger beeindruckt. Groß: „Man muss kein Mitleid mit Ihnen haben.“ Der Eindruck dränge sich auf, dass der Angeklagte, der sich gut ausdrücken könne und intelligent sei, mehr aus seinem Leben hätte machen können. Stattdessen baue er eine Cannabisplantage auf: „Sie ziehen das professionell auf, Sie kennen sich aus. Das ist kriminell.“
Bewährung gab es, weil auch das Schöffengericht glaubt, dass der Angeklagte durch die Ermittlungen und den Prozess beeindruckt wurde. Zur Sicherheit stellt es ihm einen Bewährungshelfer zur Seite. Außerdem muss er 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.