Essen. . Im Versicherungsamt soll Personal abgebaut werden. Die Verwaltung will damit Geld sparen. Dabei ist die Stadt Essen gesetzlich verpflichtet, den Service für Fragen und um die Rentenberatung anzubieten. Für die Bürger sollen die Kürzungen aber keine Nachteile bringen.
Sie ist mehr Pflicht als Kür, die Rentenberatung der Stadt Essen. Und am liebsten würde man sie im Versicherungsamt wohl ganz aus dem Service-Repertoire nehmen, wenn es denn gesetzlich erlaubt wäre. Ist es aber nicht. Drei Mitarbeiter, verteilt auf 2,5 Stellen sind in der Rentenberatung tätig. Nächstes Jahr soll dieser Service auf das vorgeschriebene Minimum (siehe Box) zurückgefahren werden – auf eine Stelle, wenn der Rat diese Kürzung im Rahmen des Aufgabenkritikverfahrens absegnet. So will die Kämmerei sparen. Aber nicht auf Kosten derer, die Probleme mit ihrem Rentenantrag haben. Denn die statten der Verwaltung am Porscheplatz immer seltener einen Besuch ab.
270 Rentenanträge in diesem Jahr gestellt
„Weil seit Jahren immer weniger zur Rentenberatung ins Versicherungsamt kommen, wurde der Zahl der Mitarbeiter regelmäßig angepasst“, erklärt Pressereferent Stefan Schulze bisherige Rotstiftbemühungen. So wurden alleine in den vergangenen fünf Jahren fünf Planstellen eingespart. Gerade mal 465 Rentenanträge zählten die Mitarbeiter der Rentenberatung im Rathaus im vergangenen Jahr auf ihren Schreibtischen, 270 sind es bis dato in 2012. Und es werden immer weniger.
Grund dafür sei mitunter, dass seine Kollegen die Fragen der Betroffenen „nicht ausführlich“ beantworten könnten, jedenfalls nicht so wie die 25 Rentenberater im neu gestalteten und ausgebauten Service-Center der Deutschen Rentenversicherung an der Hindenburgstraße (siehe Infobox). „Wir haben schlicht keinen Zugriff auf das System der Rentenversicherung und können viele Details gar nicht in Erfahrung bringen – vor allem wenn sie persönlicher und nicht allgemeiner Natur sind“, sagt der Pressereferent.
Bei der städtischen Rentenberatung gehe es einzig um die Sozialversicherung
Einzig auf die Terminvergabe an der Hindenburgstraße habe man Zugriff – um Betroffene zu überweisen, wenn das Versicherungsamt als erste Anlaufstelle nicht weiter weiß. Zudem würden alle Anträge, die im Rathaus eingehen oder zusammen mit Bürgern ausgefüllt werden, elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt.
„Bei uns bekommen Bürger in erster Linie Infos zu ihren Rentenansprüchen, zum Beispiel in welcher Höhe und wann sie den Betroffenen zustehen". Wichtig: Bei der städtischen Rentenberatung gehe es einzig um die Sozialversicherung; Anfragen zu privaten Renten können nicht beantwortet werden. Senioren und andere, die Hilfe beim Rentenantrag brauchen, etwa bei Betriebs- und Altersrenten oder im Fall einer Berufsunfähigkeit, sind dort richtig.
Bürger, die kurz vorm Renteneintritt stehen, ließen ihre Versicherungskonten häufig in der Beratungsstelle im zwölften Rathausgeschoss klären. „Denn nach Gesetzesänderungen ist es oft so, dass sich Lücken in Versicherungsbiografien ergeben, die vor Renteneintritt geklärt werden müssen“, so Stefan Schulze.
Rentenberatung ist eine Pflichtaufgabe der Kommune
Obgleich die kommunale Rentenberatung in Essen eigentlich nicht notwendig sei, könne die Stadt sie nicht komplett streichen, „weil sie eine Pflichtaufgabe der Kommune ist“, weiß Schulze. Ratsbeschluss hin oder her, geöffnet bleibt die städtische Beratungsstelle daher bis auf Weiteres. Eben so lange, bis der Gesetzgeber es sich anderes überlegt.
Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 13 und 14 bis 15 Uhr, mittwochs von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Zu erreichen ist die Beratungsstelle unter 88 30 300. Antworten zu Rentenfragen bietet auch das Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung an der Hindenburgstraße 88 in der Innenstadt.
Es ist unter 1898-01 und via E-Mail an service-zentrum.essen@drv-rheinland.de erreichbar. Geöffnet ist es montags, dienstags und mittwochs von 7.30 bis 15 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage der kommunalen Rentenberatung sind § 92 /93 Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Dort heißt es im Wortlaut unter anderem: „(...) Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. (...) Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen.
Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten. (...)“