Essen. . Essens Ordnungsdezernent Kromberg freut ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das Städte darin stärkt, Straftätern den Führerschein zu entziehen. Derzeit liefen Gespräche mit der hiesigen Polizei, wie sich Stadt und Ordnungshüter über die genauen Abläufe in einem solchen Fall abstimmen.

Für ihr Vorhaben, Gewalttätern den Führerschein entziehen zu wollen, hat die Stadt juristischen Rückenwind aus Gelsenkirchen bekommen. Richter des dortigen Verwaltungsgerichts sind der Überzeugung, dass eine Fahrerlaubnis nach Straftaten auch dann entzogen werden kann, wenn der Inhaber bislang nicht negativ im Straßenverkehr aufgefallen ist.

Dezernent begrüßt "gefestigte Rechtsprechung"

Im aktuellen Fall hatte die Stadt Dortmund einem 20 Jahre alten Bürger den Führerschein entzogen, „da aufgrund des von ihm ausgehenden hohen Aggressionspotenzials nicht zu erwarten sei, dass er sich im Straßenverkehr hinreichend angepasst und an den Regeln orientiert verhalte“. Der junge Mann war seit seinem 15. Lebensjahr mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Mögliche Folgen wie wirtschaftliche und berufliche Schwierigkeiten habe der 20-Jährige hinzunehmen, weil das Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer eindeutig überwiege, führte das Gericht aus. Essens Ordnungsdezernent Christian Kromberg freut dieses Urteil: „Es ist gut, wenn es zu dem Thema eine gefestigte Rechtsprechung gibt, die das Vorgehen der Städte stärkt.“ Im Moment bespreche man mit der hiesigen Polizei über Abläufe, die es künftig auch in Essen möglich machen sollen, Gewalttätern den Führerschein zu entziehen.