Essen. . Das Uniklinikum und die Stadt Essen treffen sich zwei Jahre nach dem Tod eines Leukämie-Patienten vor Gericht: Es geht um Behandlungskosten in Höhe von 303.729,49 Euro und die Frage, wer die Rechnung bezahlt. Es ist ein verzwickter Fall mit komplizierten Zuständigkeiten - und eine traurige Geschichte, die mit der illegalen Einreise eines Mannes aus Armenien begann.
Zwei Jahre nach dem Tod eines Leukämie-Patienten wird nun ein juristischer Streit zwischen der Uni-Klinik und der Stadt Essen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mutmaßlich entschieden. Es geht um exakt 303.729,49 Euro und die Frage, wer im Nachhinein für die hohen Kosten einer Behandlung eines krebskranken Jugendlichen aus Vorderasien aufkommt.
Die in Armenien lebenden Eltern des verstorbenen Patienten jedenfalls nicht: Sie sind bitterarm.
Es ist ein verzwickter Fall mit komplizierten Zuständigkeiten unterschiedlicher Leistungsträger, hieß es gestern auf Nachfrage aus dem städtischen Rechtsamt, wo man vor dem heutigen Prozesstag lieber keine Einschätzung zum möglichen Ausgang des Verfahrens abgeben möchte. Und es ist eine traurige Geschichte, die mit einer illegalen Einreise am 27. November 2008 begann.
Die Ärzte im fernen Armenien waren am Ende ihrer Weisheit. Sie konnten dem damals 17 Jahre alten Jungen nicht mehr helfen: Blutkrebs hieß die Diagnose. In ihrer Verzweiflung setzten die Eltern des Todgeweihten alles auf eine Karte und sorgten dafür, dass ihr Sohn nach Deutschland kam. Unklar ist dabei bis heute, ob der junge Mann auf dem Landweg oder mit einem Flugzeug anfangs nach Frankreich gelangte, zunächst in Begleitung seines Vaters, bevor sich ihre Wege trennten, wo und wodurch auch immer.
Mittelloser Minderjähriger
Warum der todkranke Armenier schließlich in Dortmund landete, ist ebenso ungeklärt, aber der eigentliche Beginn einer juristischen Auseinandersetzung zwischen der Uni-Klinik als Anstalt öffentlichen Rechts und zwei Kommunen, Essen und Dortmund. Dessen Jugendamt fand sich plötzlich in der Pflicht wieder, den völlig mittellosen Minderjährigen in Obhut zu nehmen. Im Rahmen der Jugendhilfe war man zur Übernahme der Kosten der Behandlung des jungen Mannes verpflichtet. Eigentlich kein ungewöhnlicher Vorgang, sondern vom Gesetzgeber genau so gewollt.
Doch als der Patient nach seiner Verlegung am 29. April 2009 ans Uni-Klinikum an der Hufelandstraße volljährig wurde, hoben die Dortmunder Behörden ihren zuvor für die Behandlung erteilten Bewilligungsbescheid kurzerhand wieder auf. Man zeigte über die Stadtgrenze und verwies nun auf die angebliche Zuständigkeit der Stadt Essen, in der sich der Patient nun einmal aufhielt.
Da sich die hiesigen Ämter trotz eines formgerechten Antrags auf Hilfe zum Lebensunterhalt aber ebenfalls weigerten, die Kosten für die einjährige Behandlung zu übernehmen, hat das Uni-Klinikum bis heute das Nachsehen.
Der junge Armenier starb, bevor er entlassen werden konnte.