Essen. . Der Rat lässt einen neuen Vorstoß von der Stadtverwaltung rechtlich überprüfen. Das Problem: Weil das Meldegesetz vermeintlich nichts anderes erlaubt, müssen auch die Camper für ihren „Zweitwohnsitz“ an der Ruhr oder sonstwo einen Obolus zahlen.

Es geht nicht um große Beträge, es geht ums Prinzip – und auch um ein Stück Gerechtigkeit: Seit mittlerweile 16 Jahren werden die Camper in Essen zur so genannten Zweitwohnungssteuer herangezogen. Erfunden wurde diese einst, um auch jene Bürger an den Kosten der örtlichen Infrastruktur zu beteiligen, die hier nur ihren Zweitwohnsitz haben und andernorts offiziell gemeldet sind.

Der Hintergedanke dabei: Um die Steuer zu vermeiden, würde manch einer wohl früher oder später seinen Wohnsitz nach Essen verlegen und so bei den üppigen Schlüsselzuweisungen des Landes mitzählen. Die fließen nämlich nur für jeden mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner. Die 365.000 Euro, die Jahr für Jahr an Zweitwohnungssteuer zusammenkommen, nimmt man darüber hinaus natürlich gerne mit.

Das Problem: Weil das Meldegesetz vermeintlich nichts anderes erlaubt, müssen auch die Camper für ihren „Zweitwohnsitz“ an der Ruhr oder sonstwo einen Obolus zahlen. Unter den 1.447 Steuerpflichtigen stellen sie mit knapp 454 Personen knapp jeden dritten Steuerpflichtigen. Dass bei Steuerbeträgen zwischen 30 und 85 Euro Essens Camper nur etwas mehr als ein Zehntel, nämlich 38.000 von insgesamt 365.000 Euro Steuereinnahmen abgeknöpft werden, ist nur ein schwacher Trost. Viel schwerer wiegt der Ärger darüber, dass mancher in Essen gar mit Erstwohnsitz gemeldet ist und dennoch zahlen muss.

Das ist nicht im Sinne der Erfinder und soll nun, wenn irgend möglich, korrigiert werden. Das Viererbündnis aus CDU, Grünen, FDP und EBB versucht es mit einer Resolution ans Land: Das soll den fraglichen Paragraphen 15 des Meldegesetzes NRW ändern, damit die Dauercamper von der Zweitwohnungssteuer befreit werden können.

Ab 2013 steuerfrei campieren?

Deutlich weiter geht die SPD, die von der Stadtverwaltung verlangt, die örtliche Steuersatzung im Alleingang zu korrigieren. Denn die Dauercamper kamen erst sechs Jahre nach der „Erfindung“ der Zweitwohnungssteuer ins Visier des Steueramtes, in Münster, Koblenz und Chemnitz seien bis heute bestimmte Gruppen von der Steuer ausgenommen. „Für uns bedeutet das, dass diese Steuer für Camper nicht zwingend ist“, sagte SPD-Fraktionschef Rainer Marschan am Mittwoch im Rat.

Ob diese Einschätzung rechtlich haltbar ist, sollen jetzt die städtischen Rechtsexperten prüfen und dem Rat nach der Sommerpause berichten. Im Erfolgsfall könnten die Betroffenen dann ab 2013 steuerfrei campieren.