Behinderter sollte Zweitwohnungssteuer für Wochenendeaufenthalte bei der Mutter zahlen. Stadt spricht von Missverständnis

Pascal (20) lebt in Volmarstein und arbeitet auch dort in der Werkstatt für behinderte Menschen. Nur am Wochenende ist er zu Besuch bei seiner Mutter, die sich Anfang des Jahres von ihrem Mann getrennt hat. Als er seiner Mutter ein Schreiben vom Finanzamt zeigte, in dem er aufgefordert wurde, Zweitwohnungssteuer für die Wohnung in Witten zu zahlen, war Manuela Arndt gelinde gesagt irritiert.

Verwundert war auch die Stadt Witten, als unsere Zeitung sie mit dem Fall konfrontierte. Es sei schließlich eindeutig so, dass die Nutzung einer Nebenwohnung für Therapie- und Erziehungszwecke steuerfrei sei, erklärte Sprecher Jochen Kompernaß. „Ich weiß nicht, ob es möglicherweise ein Kommunikationsproblem gegeben hat.” Man werde versuchen, „gemeinsam die Kuh vom Eis zu bringen”.

97 Euro hätte Pascal insgesamt für das vergangene halbe Jahr seit dem Schreiben der Stadt als Zweitwohnungssteuer abdrücken sollen. Nach unserem Gespräch und der Aufklärung des Missverständnisses soll Manuela Arndt der Sachbearbeiterin die Situation schriftlich erklären. Damit, hofft sie, „dass sich das erledigt hat”. Abgemeldet hat sie Pascal zum 1. August bei sich dennoch – sicher ist sicher.