Der Rat beschloss gestern, die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar abzuschaffen. Die Einnahmen deckten nicht die Verwaltungskosten
Schon Benjamin Franklin, einer der Gründungsväter der USA, wusste: "In dieser Welt gibt es nichts Sicheres als den Tod und die Steuern." Dabei haben nicht nur der Bund und die Länder die Möglichkeit, Steuern zu erheben. Auch die Gemeinden dürfen eigene Steuern festlegen. Aktuell werden in Castrop-Rauxel fünf kommunale Steuern erhoben.
Eine davon ist die Zweitwohnungssteuer. Sie wird mit Wirkung zum 1. Januar 2009 abgeschafft. "Es gibt immer mehr Befreite, die keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen. Daher decken die Einnahmen die durch den Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten nicht mehr", erläutert Stadtkämmerin Annemarie Tesch. Deshalb hat der Rat gestern auf Empfehlung der Verwaltung und des Fachausschusses die Zweitwohnungssteuer abgeschafft. Sie spielt mit jährlich 18 000 Euro kaum eine Rolle.
Weitere kommunale Steuern sind die Hunde-, die Gewerbe-, die Grund- und die Vergnügungssteuer.
"Besonders erfreulich verläuft die Einnahmeentwicklung der Gewerbesteuer im laufenden Jahr 2008", berichtet Tesch. "Die Einnahmen werden nach aktueller Prognose etwa 3 Millionen Euro über den Jahreserwartungen liegen." Die Gründe für diese positive Entwicklung sieht Tesch darin, dass einige Altfälle aus dem Jahr 2007 erst 2008 berücksichtigt wurden. Auch sei die wirtschaftliche Gesamtsituation sehr gut gewesen. Mit 13 Millionen Euro macht die Gewerbesteuer den größten Einnahmeanteil an den kommunalen Steuern aus.
Von größerer Bedeutung ist auch die Grundsteuer B. Sie fällt für bebaute oder bebaubare Grundstücke an. Ihr Anteil an den Gesamteinnahmen ist zwar leicht rückläufig. Mit 7,3 Millionen Euro hat sie, verglichen mit den anderen kommunalen Steuern, aber nach wie vor ein großes Gewicht.
Auffällig ist vor allem ein stetiger Rückgang der Hundesteuereinnahmen. Lagen sie im Jahr 2006 noch bei rund 370 000 Euro, betrugen sie 2008 nur noch etwa 300 000 Euro. Billig ist ein Hund nicht gerade: Für das erste Tier fallen jährlich 84 Euro an. Ab dem zweiten wird das Herrchen mit 96 und ab dem dritten mit 108 Euro pro Hund und Jahr zur Kasse gebeten.