Essen. . Fast acht Jahre lang saß er in Polen ein, jetzt kommen übergangslos weitere acht Jahre Haft für den Polen Cezary P. (43) hinzu, urteilte am Mittwoch das Schwurgericht. Am 27. Juli 2004 hatte er in Werden eine heute 59 Jahre alte Frau in ihrem Haus übel misshandelt, nachdem sie ihn beim Einbruch überrascht hatte.

So lang die Tat auch zurück liegt, die Folgen sind noch heute zu sehen. Das Opfer hat weiterhin Angstzustände, befindet sich immer noch in psychologischer Behandlung. Die Frau weint, wenn sie vor Gericht die schrecklichen Minuten in ihrem Leben schildern muss. Ihren Beruf als freie Handelsvertreterin hat sie aufgeben müssen. Todesangst empfand sie, als der Angeklagte sie brutal attackierte und ihr drohte: „Wenn Du mich verrätst, bringe ich Dich um.“ Und der Angeklagte? Er hat sein Leben selbst zerstört. Fast 16 Jahre lang wird er ununterbrochen in Haft gesessen haben, wenn sich für ihn in ferner Zukunft das Gefängnistor öffnen wird.

Mit Faust ins Gesicht geschlagen und gefesselt

Ab Sommer 2003 hatte Cezary P. sich unter falschem Namen als Slawomir Starzewski in einer Wohnung in Huttrop vor der polnischen Strafjustiz verborgen. Wie er das Leben auf der Flucht finanzierte, blieb im Prozess unklar. Sicher ist, dass er er mit einem falschen Pass auch häufiger in sein Heimatland fuhr, wo seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind lebten.

Am 27. Juli 2004, stellte das Schwurgericht fest, brach er in das Werdener Haus am Viehauser Berg ein. Es war in den Monaten zuvor von polnischen Bauarbeitern, die er kannte, renoviert worden. Reiche Beute versprach er sich angesichts des aufwendigen Umbaus. Gegen zwölf Uhr mittags war er gerade dabei, seinen Rucksack mit Schmuck und Handys zu füllen, als die Hausbesitzerin von ihrem Einkauf in der Werdener Innenstadt zurückkehrte. Sofort überrumpelte er sie, schlug ihr mehrfach die Faust ins Gesicht, sprühte Pfefferspray und fesselte die Frau, als sie sich bewusstlos stellte. Dann warf er sie die Kellertreppe herunter.

Polen liefert ihn aus

Nach kurzer Zeit konnte die Frau sich befreien und zu Nachbarn fliehen. Cezary P. setzte sich nach Polen ab, wo er nach wenigen Tagen wegen früherer Delikte in der Heimat inhaftiert und zu fast acht Jahren Haft verurteilt wurde. Als er diese Zeit im Gefängnis verbüßt hatte, lieferte die polnische Justiz ihn zum Jahresende 2011 nach Essen aus.

Auf versuchten Raubmord lautete die Anklage gegen den 43-jährigen Polen. Doch dieses Etikett erspart das Schwurgericht ihm. Im Prozess hatte der Angeklagte die Tat gestanden, die Misshandlungen aber als nicht so massiv dargestellt. Tatsächlich sah Rechtsmediziner Thomas Bajanowski keine lebensgefährlichen physischen Verletzungen. Gravierender, so der Gutachter, seien sicher die psychischen Folgen für das Opfer.

Kein versuchter Mord

Richter Andreas Labentz sprach zu Beginn der Urteilsverkündung das Opfer direkt an: „Es ist gut, dass Sie hier sind. Wir als Gericht können die Tat nicht ungeschehen machen. Es ist aber eine Hilfe zur Verarbeitung, dass Sie sehen, wer der Täter ist und was er sagt.“ Wichtig für das Opfer sei auch, dass das Gericht „ganz eindeutig“ keine Tötungsabsicht des Täters feststelle. Labentz erinnerte an das „etwas hilflose und unvollständige Fesseln“ der Frau.

Daraus habe das Gericht den Schluss gezogen: „Wer töten will, muss sein Opfer nicht fesseln.“ Kein versuchter Mord also, kein versuchter Totschlag. Dafür aber „ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl und eine sehr gefährliche Körperverletzung“. Denn der Angeklagte habe die Hausbesitzerin „so heftig attackiert, dass sie nicht glaubte, den Angriff zu überleben“.

Geständnis mildert Strafe

Labentz ging auf die Behauptung von Cezary P. ein, aus dem Haus weit weniger gestohlen zu haben, als die Hausbesitzer später angaben. Diese Diskrepanz könne das Gericht nicht aufklären. Es habe aber keinerlei Zweifel, dass die Liste der Hausbesitzer korrekt gewesen sei. Im Grunde komme es aber nicht darauf an, den Wert der Beute festzustellen, weil in diesem Fall „die Gewalt maßgeblich ist“.

Dem Angeklagten, dem das Gericht sein Geständnis strafmildernd anrechnete, sei die Situation entglitten, als er plötzlich von der Hausbesitzerin überrascht wurde. Allerdings sei dies ein Geschehen gewesen, mit dem er rechnen musste und auf das er sich eingestellt hatte. Strafschärfend berücksichtigte das Gericht den Tatort: „Es handelte sich um einen Überfall im geschützten Bereich des eigenen Hauses.“