Essen. . Von Reue keine Spur: In ihrem letzten Wort rangen sich die vier Angeklagten, die im vergangenen November einen 43-Jährigen in der Straßenbahn brutal zusammenschlugen, eine Entschuldigung ab. Das Landgericht verurteilte die Schläger zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren.
Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung verhängte am zweiten Prozesstag die VI. Strafkammer des Landgerichtes für die vier jungen Männer, die am Abend des 1. November vergangenen Jahres in der Straßenbahnlinie 103 in Altendorf einen 43-jährigen Fahrgast brutal zusammen geschlagen hatten
Von Reue sieht man am Dienstag im Gerichtssaal keine Spur. Zwar ringen sich die Angeklagten in ihrem letzten Wort eine Entschuldigung ab, aber überzeugen können sie nicht wirklich. Staatsanwalt Florian Pawig versucht Hintergründe, ein Motiv für den sinnlosen Ausbruch von Aggressionen auf die Spur zu kommen. Er fragt jeden Einzelnen. Die Antworten bleiben sie schuldig.
„Beispiellose Brutalität“
„Wie ein Stück Vieh. Wie einen Hund, den man wegtreten will“, findet Richterin Jutta Wendrich-Rosch im Urteil starke Worte für den Fußtritt, den einer der Angeklagten dem Opfer von hinten verpasste. Die Männer räumen zum Teil ihre Tatbeteiligung ein. Geständnis will die Kammer das nicht nennen. Mehrfach hatte man sich die in der Straßenbahn aufgenommenen Videoaufnahmen im Gerichtssaal angeschaut.
„Man sieht nicht alles“, sagt die Richterin, sei die Kamera doch statisch. Weitere Erkenntnisse gewann die Kammer durch die Zeugen. Das Strafmaß richtet sich nach der jeweiligen Tatbeteiligung, die das Gericht feststellen konnte. Die höchste Freiheitsstrafe mit fünf Jahren spricht die Kammer für den Russen aus Essen aus. Beim einschlägig vorbestraften 27-Jährigen stellt das Gericht „beispiellose Brutalität“ fest. Er hatte behauptet, das Opfer habe provoziert und er habe nur zugeschlagen, um dessen Schlägen zuvor zukommen. Damit kam er bei der Kammer gar nicht gut an. Am ersten Prozesstag sprach das Opfer vom Verlust seiner goldenen „Königskette“ nebst Armband. Ob der Schmuck geraubt wurde, konnte nicht nachgewiesen werden.