Essen. . Der 84-jährige Kläger Guido Heckschen muss sein Parkhaus für 32 Autos auf dem Rüttenscheider Hinterhof abreißen lassen. Die Klage gegen die Beseitigungsverfügung der Stadt wurde abgewiesen. Heckschen führt seit 14 Jahren einen juristischen Grabenkrieg gegen die Kommune.
„An sich ist Ihre Idee ja genial“, lobte der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eigentümer der Häuser Zweigertstraße 3 bis 7. „Nur trotzdem muss man sich an die Gesetze halten. Es ist wenig sinnvoll, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen“, relativierte er gleich wieder seine Komplimente.
Die Quittung bekam der 84-jährige Kläger Guido Heckschen dann auch schnell zu spüren. Er muss sein Parkhaus für 32 Autos auf dem Rüttenscheider Hinterhof abreißen lassen. Die Klage gegen die Beseitigungsverfügung der Stadt wurde abgewiesen. Die enorme Parknot in Rüttenscheid spielte da keine Rolle.
Befangenheitsantrag
Der Kläger, von Beruf selbst Rechtsanwalt, führt seit 14 Jahren einen juristischen Grabenkrieg gegen die Kommune. Die hatte ihm 1998 ein Parkhaus genehmigt. Nur daran hielt sich der Bauherr nicht. Er ließ „abweichend“ bauen, so dass die ursprüngliche Genehmigung schließlich erlosch. Das bestätigten ihm schon vor Jahren das selbe Gericht wie auch das Oberverwaltungsgericht Münster.
Das Problem ist nur, dass der Herr Anwalt das nicht einsieht. Als ihm die Beseitigungsverfügung ins Haus flatterte, griff er auch diese an, garniert mit einem Befangenheitsantrag gegen den Richter. Den lehnte dessen Kammer ab, wie auf eine Beschwerde hin auch das Oberverwaltungsgericht Münster. Nun ging es endlich in der Sache weiter und endete – nicht überraschend – mit einer totalen Niederlage für den Kläger. Doch der erwägt, auch dagegen wieder in Berufung zu gehen. Und dann sei ja noch eine Verfassungsbeschwerde denkbar, sah der immerhin schon 84-Jährige in die fernere Zukunft. „Ich halte mich ja auch fit“, erklärte er, „fahre jeden Tag fünf Kilometer Rad und schwimme zu Hause 150 Meter“.
Belustigend
Der Jurist der Stadt Essen hingegen glaubt nicht, dass er das Prozessende noch im aktiven Berufsdasein erlebt. „In fünf Jahren gehe ich in den Ruhestand“, schaute er voraus. Die Hartnäckigkeit des Klägers findet er eher belustigend. Denn es gehe ja nichts „kaputt“. Der Anwalt dürfe sein Parkhaus ja nicht benutzen. Es ist stillgelegt.
Dabei meinen fast alle Beteiligten, dass die Idee des Klägers nicht schlecht ist. Immerhin konnte er durch eine ausgeklügelte Technik aus 13 immerhin 32 Parkplätze schaffen. Nur das Projekt geriet zu groß, hielt sich nicht an diverse Bauvorschriften. So ist die Durchfahrt viel zu niedrig, es gibt nur einen Fluchtweg, keine Abschlusswand, befindet sich zu nah an den Nachbargrundstücken – die Liste der Mängel lässt sich beliebig verlängern. Außerdem ist vieles an der inzwischen nicht mehr existenten Genehmigung vorbei errichtet worden. „Die gesamte Anlage ist eindeutig formell und materiell rechtswidrig“, schloss der Richter seine Urteilsbegründung. „Die Stadt musste handeln.“
Das Aktenzeichen: 5 K 1018/09