Essen. . Der 84-jährige Rechtsanwalt Guido Heckschen soll seine sündhaft teure Parkkonstruktion in einem Rüttenscheider Hinterhof wieder abreißen. Seit zehn Jahren liegt er mit der Stadt Essen im Clinch, da die Baugenehmigung für die platzsparenden Parkregale erloschen ist. Jetzt entscheidet das Gericht.

Aus 13 Autostellplätzen im hoch verdichteten Rüttenscheid mit ein wenig Grips 32 zu machen – das hört sich ein bisschen so an wie das Bibelgleichnis mit den fünf Broten und zwei Fischen, und am Ende werden alle satt. Tatsächlich wähnt sich Guido Heckschen wenn schon nicht als Erlöser von unerträglichem Parkdruck, so doch als eine Art Prophet im eigenen Lande, der bekanntlich nichts gilt, weil sich alle gegen ihn verschworen haben.

Und jetzt geht es um alles, denn unter dem Aktenzeichen 5 K 1018/09 wird beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen demnächst die Frage verhandelt, ob der 84-jährige Rechtsanwalt nach mehr als zehn Jahren Streit mit der Genehmigungsbehörde seine „Erfindung“, eine bis zu 300.000 Euro teure Parkregal-Konstruktion aus Stahl, Gitter und Blech wieder abreißen muss.

Kernstück des Projekts ist eine halbautomatische Hebebühne, die man durch eine klassische Hofeinfahrt erreicht und die das einfahrende Auto per Knopfdruck an die richtige Stelle einer zweigeschossigen Parkpalette fährt – indem sie sich hebt und senkt oder seitlich fährt. Bei der Ausfahrt funktioniert die Sache anders herum, wobei ein Drehteller den Wagen um 180 Grad wendet, damit dieser nicht rückwärts auf die Straße bugsiert werden muss.

„Eine einzige Rumgurkerei“

Drei Software-Entwickler haben sich an dem Vorhaben versucht und sind gescheitert, sagt Heckschen, dessen Vater, ein Arzt, in den 20er-Jahren des vorigen Jahrhunderts das Haus Zweigertstraße 3 erwarb. Erst Nummer 4 bekam die Positionierung der Autos verlässlich in den Griff und eröffnete Heckschen die Möglichkeit, der wunderbaren Stellplatz-Vermehrung auf 32 Boxen, wo früher auf einer Ebene 13 Autos Platz fanden: „Das war“, erinnert er sich, „eine einzige Rumgurkerei“.

Mit diesem Begriff könnte man allerdings auch das Hin und Her, Vor und Zurück vor den Verwaltungsgerichten betiteln, das sich der in Rechtsfragen bewanderte Düsseldorfer mit der Stadt Essen seit einem Jahrzehnt liefert. Denn Heckschen widmete sich mit Verve seinem Projekt, „ohne immer mit der erforderlichen Sorgfalt zwischen genehmigten und nicht genehmigten Bauarbeiten zu differenzieren“, wie es die Verwaltungsrichter aus Gelsenkirchen in einem Urteil aus dem Jahre 2006 einmal formulierten. Er baute Quer- und Längsträger, Überdachungen und Umwehrungen und störte sich auch nicht groß an nicht eingehaltenen Abstandsflächen, wie die Stadt bei diversen Baustellenbesuchen feststellte.

Heckschen wehrt die Vorwürfe mit einer Handbewegung ab: „Die Stadt hat von Tuten und Blasen keine Ahnung“, sagt er dann und zitiert mit einer für einen 84-Jährigen bemerkenswerten Präzision absatzweise Paragraphen aus der Garagenverordnung und der Landesbauordnung NRW: „Das ist alles genehmigt, das ist der Punkt, den die nicht begreifen.“

Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt

Schlecht für Rechtsanwalt Heckschen, dass sich auch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht auf die Seite der vermeintlich begriffsstutzigen Stadt gestellt haben: Die Baugenehmigung fürs Parkregal aus dem Jahre 1998 ist demnach erloschen, weil eine scheibchenweise (Nach-)Genehmigung immer neuer Bauteile ausscheidet. Da mag Heckschen noch so wettern.

Die Stadt fordert folgerichtig, dass der Anwalt sein Vorhaben abreißen muss, wohl in Gänze, weil der Bauherr ja selbst einräumt: Ohne die Zubauten geriete die Statik des Vorhabens arg ins Wanken. Dennoch mag er sich nicht geschlagen geben, hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richter in Gelsenkirchen gestellt, der mittlerweile abgelehnt ist, und einen neuen Gutachter eingestielt. Bloß nicht klein beigeben, nicht in diesem Prozess, der womöglich sein letzter ist.

In New York klappt es mit diesen Parkregalen doch auch, das hat er neulich in der FAZ gelesen. Sagt’s und setzt sich in seinen VW Phaeton, der quer vor der Hofeinfahrt parkt. Für solche Autos sind seine Stellboxen nämlich zu klein.