Essen. NRW wählt am 13. Mai einen neuen Landtag. Vor dem Urnengang haben die Menschen Fragen: Wer darf wählen? Wie wird gewählt: Wer steht zur Wahl? Wo wird gewählt? Und was kostet das ganze den Steuerzahler. Alles, was Sie über die Wahl in Essen wissen müssen.
Die Auflösung des Landtages und die vorgezogene Neuwahl am 13. Mai kamen überraschend. Auch für Rüdiger Lohse. Dem Wahlamtsleiter und seinem Team bleiben nur wenige Wochen Zeit, den Urnengang vorzubereiten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl:
Wer darf wählen? Bürger, die am Tag, der Wahl, 13. Mai, 18 Jahre alt oder älter sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 16 Tage vor dem Wahltag mit Erstwohnsitz in Essen gemeldet sind.
Das Wählerverzeichnis, in dem alle Stimmberechtigten aufgeführt sind, wird am 8. April (Ostersonntag) geschlossen. Das Wahlamt rechnet mit rund 450.000 Wahlberechtigten. Die Wahlbenachrichtigungen werden nach dem 15. April verschickt.
Wie wird gewählt: Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Kandidat des Wahlkreises gewählt; wer die meisten Stimmen erhält, zieht direkt in den Landtag ein. Die Zweitstimme geht an eine Partei.
Wer steht zur Wahl? Das steht noch nicht fest. Die Parteien haben noch bis zum 10. April Zeit, ihre Kandidaten zu benennen. Spätestens zu diesem Stichtag müssen dem Wahlamt die Wahlvorschläge für die Direktkandidaten in den vier Essener Landtagswahlkreisen vorliegen. Ihre Kandidaten für die Landeslisten müssen die Parteien bis zum 10. April dem Landeswahlleiter benennen.
Um zur Wahl zugelassen zu werden, benötigen, Parteien, die nicht im Landtag vertreten sind, Unterstützerunterschriften. Direktkandidaten müssen 100 Unterschriften von Wahlberechtigten aus ihrem Wahlkreis vorlegen, Kandidaten auf einer Landesliste benötigen 1000 Unterschriften von Bürgern aus NRW.
Erstmals bei der Landtagswahl antreten will die Piratenpartei. Für drei der vier Essener Wahlkreise haben die „Piraten“ bereits Direktkandidaten angemeldet. Ausnahme ist der Wahlkreis 65 (Borbeck/Mülheim).
NRW-Landtagswahl 2012Wo wird gewählt? In 250 Wahllokalen. Sie verteilen sich auf 341 Stimmbezirke in vier Landtagswahlkreisen. Das Wahlamt sucht noch geeignete Wahllokale. Kirchengemeinden und andere Einrichtungen, die bei der Wahl 2010 Räume zur Verfügung gestellt haben, wurden von der Stadt angeschrieben. Infrage kommen auch Schulen und Kitas. Aus Sicht des Wahlamtes gern gesehen sind auch Seniorenheime, da diese barrierefrei sind. Die gute alte Eckkneipe hat als Wahllokal hingegen nahezu ausgedient. Viele Lokale, seien nicht barrierefrei oder hätten dicht gemacht. Die Zeiten, in denen Wirte dem Wahlamt ihr Lokal anboten, seien vorbei. Das mag auch daran liegen, dass die Stadt für die Räume nichts zahlt.
Gibt es eine Briefwahl? Ja. Bei der Landtagswahl 2010 machten rund 69.000 Wahlberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Briefwahlunterlagen können ab sofort beim Wahlamt (Kopstadtplatz 10, 45121 Essen) beantragt werden. Ein Antragsformular ist auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt.
Was kostet die Wahl: die Stadt etwa 500.000 Euro zuzüglich Personalkosten.
Wer gewinnt? Abwarten.