Essen. . Dass er statt “Heil Hitler“ nur “Hallo Halil“ gerufen hat, kaufte Amtsrichter Emmerich Zellhorn dem Angeklagten nicht ab. Er verurteilte ihn nach zwei Prozesstagen wegen des Nazigrußes zu 3600 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze). Der Angeklagte sprach von einem “Fehlurteil“.

Dass ein aus dem Iran stammender Internetshop-Betreiber aus dem Umfeld des Essener Hauptbahnhofes statt „Heil Hitler“ nur „Hallo Halil“ gerufen haben will, nahm Amtsrichter Emmerich Zellhorn dem Angeklagten nicht ab. Er verurteilte ihn nach zwei Prozesstagen wegen des Nazigrußes zu 3600 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze).

Der Angeklagte empörte sich, sprach im Urteil von einem „Fehlurteil“. Aber viel sprach gegen ihn. Ein Bielefelder Handwerksmeister hatte am 14. April 2011 gehört, wie der 52-jährige Ladeninhaber eine Obdachlose aus dem Geschäft gewiesen und mit erhobenem rechten Arm ein „Heil Hitler“ nachgerufen hatte. Einen Tag später sprach er den Angeklagten darauf an, doch der soll den Gruß bestätigt haben: „Die Nazis sind meine Freunde.“ Darauf erstattete der Kunde Anzeige.

„Tut mir echt leid, dass ein Mensch einem anderen so etwas antun kann"

„Halil“ sollte es jetzt richten, kam aber recht empört in den Gerichtssaal. Weil der 24 Jahre alte Geschäftsmann am vorherigen Prozesstag unentschuldigt fehlte, hatte Richter Zellhorn ihm 150 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt. Zur Sicherheit ließ er den Zeugen jetzt auch polizeilich vorführen. Eineinhalb Stunden in der Zelle hatten den Zeugen nicht freundlich gestimmt: „Das ist zu viel, unverschämt finde ich das.“

In der Sache half der Zeuge dem Angeklagten nicht. Er bestätigte zwar, dass dieser ihn am Tattag mit erhobenem Arm gegrüßt hätte, wusste aber genau, dass niemand anderes zu der Zeit im Geschäft war. Das stimmte nicht einmal mit den Angaben des Angeklagten überein, dessen Vorstrafen wegen Nötigung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung auf ein impulsiv-bestimmendes Verhalten schließen lassen. Der Angeklagte selbst sah die Schuld eindeutig bei einer Falschaussage durch den Bielefelder: „Tut mir echt leid, dass ein Mensch einem anderen so etwas antun kann.“

Richter Zellhorn hatte aber keinen Zweifel, dass der Deutsch-Iraner verbotswidrig Symbole der Nazi-Diktatur genutzt hatte. Mit „Hallo Halil“ hätte der Zeuge aus Bielefeld den Hitlergruß mit Sicherheit nicht verwechselt, betonte er in der Urteilsbegründung. Die Spekulation von Verteidiger Hans-Georg Bothe, vielleicht sei der Belastungszeuge ja ausländerfeindlich, wies Zellhorn eindeutig zurück.