Essen. Willi Nowack, der einst mächtige Mann der Essener Sozialdemokraten wehrt sich am Landgericht Essen in der Berufung gegen seine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung. Das Amtsgericht hatte ihn zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung.
Willi Nowack, der einst mächtigste Mann der Essener SPD, der so tief fiel, wirkt schwächer als früher. Doch kampflos will er sich der Justiz nicht ergeben. Immerhin geht es um seine Freiheit. Am 22. März verurteilte ihn das Amtsgericht zu einem Jahr und vier Monaten Haft wegen Insolvenzverschleppung. Bewährung gewährten die Richter unter Vorsitz von Daniela Riedl ihm nicht. Jetzt sitzt der 60-Jährige in zweiter Instanz vor der IX. Strafkammer am Landgericht, blickt aus dem Fenster auf Block 25 des Gefängnisses an der Krawehlstraße. Blickt auf vergitterte Fenster und hofft auf den Erfolg seiner Berufungsverhandlung gegen das Amtsgerichtsurteil.
Kein Insolvenzantrag
Ein tiefer Fall in etwas mehr als zehn Jahren. Sein Abstieg beginnt etwa im Jahr 2000, kurz nachdem die CDU die Kommunalwahl überraschend gewinnt. Politisch wird immer mehr Kritik laut an seinem Führungsstil. Nachgesagt wird ihm, Verwaltung und SPD-Fraktion zu beherrschen.
Parallel gerät seine Firma, die „Büro Nowack Gesellschaft für Projektplanung mit beschränkter Haftung“ in finanzielle Schwierigkeiten. 2005 wird er vom Landgericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft mit Bewährung verurteilt, weil er für das überschuldete Unternehmen keine Insolvenz beantragt hatte. 2009 wird bekannt, dass die Firma jahrelang weiter überschuldet blieb und immer noch kein Insolvenzantrag gestellt wurde. Deshalb das neue, harte Urteil des Amtsgerichtes.
Schuldzurückweisung
Eigentlich ist der Fall eindeutig. Wolfgang Bark, Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft, berichtet, dass die Firma seit 2002 zahlungsunfähig sei. Hauptgläubiger sei die Sparkasse gewesen, die schon 2003 von der Revisionsabteilung des Sparkassenverbandes zur Kündigung der Kredite gedrängt worden sei. Bark addiert die Schulden von Firma und Privatmann Nowack auf 4,1 Millionen Euro. Sicherheiten im nennenswerten Bereich gab es kaum. Nowack pocht darauf, dass ein Beratungsvertrag mit der Immobilienfirma „mfi“, seinem früheren Hauptkunden, 1,7 Millionen Euro wert gewesen sei. Das sehen aber viele anders.
Rechtsanwalt Martin Meinberg legt dem Gericht 18 Seiten Schriftsatz vor, mit denen er das Amtsgerichtsurteil allein aus rechtlichen Gründen angreift. Es stelle eine Doppelbestrafung dar, weil Nowack für die Überschuldung der Firma schon 2005 verurteilt wurde. Außerdem habe er auf die seit 2006 erfolgten Verhandlungen mit der Sparkasse als Hauptgläubigerin vertrauen dürfen, die 2009 auf ihre Forderungen gegen ihn verzichtete. Richter Jörg Schmitt spricht von „interessanten rechtlichen Fragen“. Nowack, der vor Gericht die Schuld von sich weist, fasst es im Gespräch vor dem Saal zusammen: „Ich habe mich noch nie so unschuldig gefühlt wie in diesem Fall.“