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Es scheint eine Vorliebe von ihr zu sein: Bereits zum zweiten Male innerhalb von fünf Jahren bezichtigte die 33-Jährige aus Borbeck einen ihrer Ex-Männer zu Unrecht der Vergewaltigung. Am Montag bekam sie wegen falscher Verdächtigung eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu 15 Euro).

„Wie kommt man auf so eine Idee?“, will Amtsrichter Rolf Märten wissen. Aber die Angeklagte ist keine große Hilfe: „Keine Ahnung.“ Verteidiger Wittur versucht eine Antwort: „Die Angeklagte ist sehr einfach strukturiert.“

Einvernehmlicher Sex

Am 9. Januar war sie in der gynäkologischen Abteilung des Marienhospitales erschienen. Ihr Ex-Ehemann habe sie vergewaltigt, gab sie an und wiederholte den Vorwurf später gegenüber der uniformierten Polizei. Als sich danach die Kripo einschaltete, hielt sie die Anzeige nicht mehr aufrecht. Nicht nur, dass sie sich in Widersprüche bei der Tatschilderung verstrickt hatte. Den Beamten war auch bekannt, dass sie bereits 2005 einen anderen Ex-Mann nachweislich falsch belastet hatte. Damals war das Strafverfahren gegen sie eingestellt worden.

Die neue Tat hatte einen mehrstündigen Vorlauf. Mit ihrem neuen Freund hatte sie ihren Ex-Mann aufgesucht, um einige Sachen aus der Wohnung zu holen. Der neue Freund ging früher als sie. Mehrfach versuchte er danach, sie aus der Wohnung zu holen. Doch sie blieb dort.

Als er persönlich vor der Haustür auftauchte, versteckte sie sich sogar mit dem Ex-Mann auf dem Dachboden. Am Morgen soll es dann zu einvernehmlichem Sex gekommen sein. Die Anzeige hätte sie dann erstattet, so hieß es in der Anklage, um den Seitensprung vor ihrem neuen Freund geheim zu halten.

Schwere Anschuldigung

Indirekt bestätigt die Frau, deren vier Kinder in Pflegefamilien leben, diese Wertung: „Ich wusste nicht, was ich tue. Die Kinder waren weggenommen, ich hatte Angst, den neuen Freund zu verlieren.“

„Vergewaltigung ist eine schwere Anschuldigung, deshalb nehmen wir das immer sehr ernst“, erläuterte ein Polizist, welche Folgen ein solcher Vorwurf haben kann. Auf ein weiteres eingestelltes Verfahren durfte die Angeklagte nicht mehr hoffen. Die Geldstrafe sei nötig, um sie von falschen Anzeigen abzuhalten, begründete Richter Märten.