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Ein Jahr lang haben Zwölftklässler des Gmynasiums am Stoppenberg ein Dürrenmatt-Stück geprobt. Dann der Schock: Der Rechteinhaber untersagte die Aufführung, weil die Schüler die Musik selbst komponieren, statt die Originalmusik zu nutzen.

Erst waren sie entsetzt, dann enttäuscht. Der Literaturkurs der Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums am Stoppenberg hat ein Jahr geprobt, um ab Samstag Dürrenmatts „Frank V.“ aufzuführen. 300 Karten sind schon verkauft. Und dann der Schock: Der Rechteinhaber untersagte die Aufführung.

Der Berliner Felix Bloch Erben Verlag bietet mit seinem Partner VVB Amateurtheatern einen guten Service an. Wenn Laien oder Schultheater ein Stück aufführen wollen, an dem der Verlag die Rechte hat, bekommen sie kostenlos die Manuskripte oder Textbuch, Klavierauszug und Hörproben, wenn es sich um ein Musikstück handelt wie im Fall der „Oper einer Privatbank“ (Untertitel) von Dürrenmatt mit der Musik von Paul Burkhard. Derart gut ausgestattet, hielten die Schüler die Frage der Rechte für eine Formsache. Schließlich hatten sie nicht die Oper, sondern die 1980 als „Komödie einer Privatbank“ entstandene Buchfassung als Grundlage ihrer Aufführung genommen und die Musik selbst komponiert.

„Wir wissen, wie viel Arbeit und Enthusiasmus in einer Schultheaterproduktion steckt“

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Von DerWesten

Genau das wird jetzt zum Problem. „Es ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet ,Frank V.’ ohne die Originalmusik von Paul Burkhard aufzuführen“, sagt Moritz Staemmler, Stellvertreter des Geschäftsführers Lizenzen beim Verlag, auf WAZ-Anfrage. Schon gar nicht könne es mit selbst komponierter Musik aufgeführt werden. Auch in der Literaturausgabe von 1980 seien „sämtliche Lieder im Textbuch enthalten“ Sowohl im Textbuch als auch im Klavierauszug sei „klar ein Hinweis auf die entsprechenden Aufführungsrechte enthalten“. Staemmler bedauert ausdrücklich, „dass es zu den durch uns eingeleiteten Schritten kommen musste. Wir wissen sehr wohl, wie viel Arbeit und Enthusiasmus in einer Schultheaterproduktion steckt.“

„Wir sind sehr enttäuscht vom Verlag, der die künstlerische und bildende Aufgabe des Theaters in keinster Weise berücksichtigt“, klagt dagegen Benedikt Kapteina, Mitglied des Literaturkurses. Er fragt sich, „ob eine künstlerische Überarbeitung, wie wir sie vorgenommen haben, nicht zum Wesen des Theaters gehört.“ Bis Montag schienen die Fronten verhärtet: Der Verlag setzte ein Ultimatum bis Dienstag für eine Unterlassungserklärung. Werde das Stück doch ohne die Originalmusik aufgeführt, droht pro Aufführung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1100 Euro.

Junge Theatermacher geben sich kämpferisch

Jetzt allerdings ist Bewegung in die Sache gekommen. Per Fax an Kursleiter Thomas Bungarten bietet Staemmler einen Kompromiss an: „Ausnahmsweise genehmigen wir die Aufführungen am 9., 15. und 16 Juli als Schauspiel ohne jeglichen Einsatz von Musik.“ 100 Euro Tantiemen für die Burkhard-Erben würden allerdings trotzdem fällig.

Dann hätten sich die 17- und 18-Jährigen die Mühe mit der Musik vergeblich gemacht, könnten ihre Inszenierung aber trotzdem auf die Bühne bringen. Alternativ, so das Verlagsangebot, könne die Aufführung verschoben werden, um die Musik noch einzustudieren. Die jungen Theatermacher geben sich allerdings kämpferisch. Kapteina: „Vielleicht führen wir das Stück trotzdem so auf, wie wir es einstudiert haben - und zahlen halt die Vertragsstrafe.“