Ruhrgebiet. .

Viele Kindergärten leiden unter den komplizierten Lizenzierungsregeln der Gema. Welche Texte dürfen kostenlos kopiert werden und welche nicht? Welche Lieder dürfen die Kinder beim Laternenzug singen und welche nicht?

Seit Wochen hat Christel Fingerle mit den Kindern Martinslieder einstudiert. Früher hat die Leiterin des Christus König Kindergartens in Duisburg einfach Kopien verteilt, damit die Kinder auch zu Hause üben können. Doch das geht nicht mehr. Warum? Weil die Gema mitverdienen will.

„Jahrzehntelang konnten uns die Eltern beim Lernen unterstützen.“ Denn bei aller Liebe zum Liedgut: „Wir haben auch noch andere pädagogische Aufgaben zu erledigen als Martinslieder zu lernen.“ Dass Christel Fingerle nun doch einen Großteil ihrer Zeit mit dem Einüben von Martinsliedern verbringen muss, liegt an einem Brief, den die Rechteverwertungsgesellschaft Gema Anfang des Jahres an 36 000 Kindergärten in Deutschland verschickt hat.

Seit zwei Jahren wacht die Gema im Auftrag der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition über die Kopierlizenzen für Noten und Liedtexte. In dem Brief informiert die Gema die Kindergärten, dass sie für Kopien von urheberrechtlich geschützten Liedern Lizenzierungsgebühren zahlen müssten. Die schwanken zwischen 56 Euro für bis zu 500 Kopien und 2224 Euro für bis zu 20 000 Kopien.

So weit, so gut. Doch jetzt wird es kompliziert. Und ein Stück weit auch absurd. Denn die Frage lautet: Wann ist ein Lied eigentlich lizenzierungspflichtig?

Grundsätzlich gilt, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten erlischt. Womit Kopien der traditionellen, volkstümlichen Martinsliedern wie „Sankt Martin“ eigentlich kostenfrei wären.

Eigentlich. Denn Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, gibt zu: „Von Sankt Martin gibt es sieben neue Bearbeitungen von Künstlern jüngeren Datums.“ Für die dann also wieder Gebühren fällig werden.

Komplizierte Regeln

Christel Fingerle steht nicht allein, wenn sie klagt: „Das ist alles so kompliziert, dass es mich total verunsichert.“ Bei all den Kindern, um die sie sich kümmern müsse, „habe ich doch nicht genügend Zeit, zu recherchieren, ob wir für die Kopien eines Martinsliedes jetzt zahlen müssen oder nicht.“

Ein Selbstversuch. Auf der Internetseite der Gema gibt es eine Suchfunktion, die eben jene Frage klären soll: Ob ein Lied lizenzierungspflichtig ist. Wer unter Musikrecherche also den Titel „Sankt Martin“ eingibt, bekommt 104 Treffer. Und die Anzeige: „Die Anzahl der gefundenen Werke überschritt den zugelassenen Wert! Bitte spezifizieren Sie Ihre Abfrage genauer!“ Nur heißt das Lied „Sankt Martin“ eben „Sankt Martin“ – was sollte man da spezifizieren?

Die Frage der Lizenzierung ist sehr kompliziert. Das gibt auch Christiane Gerard zu, die als Juristin beim Kita-Zweckverband im Bistum Essen arbeitet, zu dem auch der Christus König-Kindergarten gehört. Sie verweist auf einen Rahmenvertrag zwischen der VG Medienedition und dem Verband der Diözesen Deutschlands. Aber der regele nur, dass beim Martinszug Kopien von allen – also auch von neuen – Martinsliedern verteilt werden dürfen. Kopien fürs Lernen zu Hause seien darin aber nicht erfasst. „Ich kann gut verstehen, wenn viele an der Basis verunsichert sind“, sagt die Juristin.

Aller Verunsicherung zum Trotz – Christel Fingerle will sich die Vorfreude auf den Martinszug nicht verderben lassen. Sie hofft auf gutes Wetter und einen schönen Zug mit vielen singenden Kindern. Genug geübt haben sie ja.