Essen. Nach Beschwerden über Rauch und Müll hat das Ordnungsamt 2010 begonnen, Mitarbeiter durch die Parks zu schicken. Verbieten möchte man das öffentliche Grillen nicht. Jedoch sollen die gesetzlichen Bestimmungen strenger kontrolliert werden.

„Das Verbrennen von Gegenständen im Freien ist untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.“ Diesem Kernsatz des Immissionsschutzgesetzes will die Stadt künftig noch stärker Geltung verschaffen. Private Osterfeuer etwa seien „grundsätzlich verboten“, sagt Rainer Kunze, Abteilungsleiter im Ordnungsamt. Mit Beginn der Freiluftsaison wird die Stadt außerdem wieder auf „Grillpatrouille“ durch öffentliches Grün gehen.

Problemzone Stadtgarten

15 Stellen im Stadtgebiet haben das Ordnungsamt und die Stadt-Tochter Grün und Gruga im vergangenen Jahr ausgemacht, an denen Nachbarschaft oder Allgemeinheit durch Grill-Exzesse besonders belästigt worden sind. „Besonders schlimm ist es im Stadtgarten“, sagt Kunze. Ganze Grill-Gesellschaften rücken dort am Wochenende mit Kind, Kegel und Kugelgrill an, bauen Gartenmöbel auf und kümmern sich regelmäßig nicht um den Müll, den sie hinterlassen. Montag früh künden dann verkohlte Rasenflächen, Müllberge und Batterien von leeren Flaschen von Grillfesten auf Kosten der Gemeinschaft.

Grundsätzlich verbieten will die Stadt das Grillen in Parks nicht so einfach, weil das Land grundsätzlich einen großzügigen Umgang mit dem selbst erlassenen Verbot vorgegeben hat. Im Ausführungserlass zum Immissionsschutzgesetzt steht zum Thema Grillen ausdrücklich: „Auch das vielfach übliche Grillen im Freien ist zulässig, wenn es von einzelnen Personen nur gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür gesorgt wird, dass die unvermeidbaren Geruchsemissionen nicht konzentriert in die Wohn- oder Schlafräume von Nachbarn dringen.“

Beifall für die Grill-Patrouille

Die Doppelstreifen von Polizei und Ordnungsamt haben die Kontrollgänge durch den Stadtgarten schon aufgenommen, zum Beginn der Freiluftsaison stößt die Grill-Patrouille dazu. 2010 hat das Ordnungsamt nach massiven Protesten über Rauch und Müll erstmals Mitarbeiter durch die Parks geschickt. Eine Maßnahme, für die die Stadt Beifall sogar von der Grill-Fraktion erhalten hat, sagt Kunze: „Viele Freiluft-Grillfreunde ärgern sich doch auch über den Müll, den einige liegen lassen. Sie fühlen sich unter Generalverdacht genommen.“

Osterfeuer im eigenen Garten, gern auch dazu genutzt, die Hinterlassenschaften des Winters zu entsorgen, sind grundsätzlich verboten, stellt Kunze klar. Und das hat gute Gründe: Wie in den Jahren zuvor hat das Landesumweltamt auch 2010 während der Ostertage außergewöhnlich hohe Luftbelastungen mit deutlichen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt. Die in diesem Zeitraum abgebrannten Osterfeuer hätten dazu „in erheblichem Maße beigetragen“.

Osterfeuer nicht im eigenen Garten

In vielen Städten werden Osterfeuer als örtliches Brauchtum geduldet. Die Stadt Essen akzeptiert von Vereinen und Verbänden organisierte, öffentlich zugängliche Feuer und appelliert an alle Bürger, die Feuer im eigenen Garten zu unterlassen.

Feuerwehrsprecher Mike Filzen formuliert Feuer-Grundregeln: „Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff haben in Osterfeuern nichts verloren. Länger liegende Feuerstellen vor dem Anzünden bitte umschichten, Kleintiere wie Igel werden so aufgescheucht und überleben. Halten Sie Abstand zu Wohngebäuden oder Waldflächen. Denken Sie an Funkenflug.“