Essen.
Das Gymnasium Borbeck (Gymbo) möchte ab dem Schuljahr 2011/2012 für die neuen Fünftklässler wieder zurück zum "alten" Abitur nach neun Jahren. Doch es gibt Widerstand: Laut Essens FDP-Chef Ralf Witzel verstößt der Beschluss gegen Kommunalrecht.
In letzter Minute könnte der vom Gymnasium Borbeck (Gymbo) ab dem nächsten Schuljahr 2011/2012 angestrebte Schulversuch für die neuen Fünftklässler noch scheitern, wieder das alte Abitur nach neun Jahren (G9) fürs bisherige Turbo-Abitur nach acht Jahren (G8) einzuführen.
Essens FDP-Landtagsabgeordneter und FDP-Chef Ralf Witzel wirft nach ausführlicher juristischer Prüfung der Stadt mit Oberbürgermeister Reinhard Paß (SPD) vor, im Fall Gymbo „elementare Grundsätze des Kommunalrechts missachtet“ zu haben. Er fordert in einer Kleinen Anfrage die Landesregierung auf, eine Teilnahme des Gymbo an der Schulzeitverlängerung auf keinen Fall zu genehmigen. „Wenn in Deutschland noch Recht und Gesetz gilt, dann wird es kein G9 in Borbeck geben“, sagt Witzel.
Richtlinien des Schulministeriums seien nicht eingehalten
Nach den Richtlinien des Schulministeriums gab es in diesem Jahr die einmalige Chance für NRW-Gymnasien, im Rahmen eines Schulversuchs wieder zum neunjährigen Abitur zurückzukehren. Voraussetzung ist eine Zustimmung der Schulkonferenz. Zudem muss der Rat diesen Schulversuch mehrheitlich abnicken - und zwar vor dem 31. Dezember 2010.
Mitte November hatte die Schulkonferenz des Gymbo zwar für den G9-Versuch gestimmt, doch die Essener Ratspolitiker sahen sich dann nicht in der Lage, das Thema noch in der letzten regulären Ratssitzung dieses Jahres am 24. November abzuarbeiten, damit rechtzeitig vor Weihnachten ein Antrag auf den Schulversuch beim Land gestellt werden kann. Im Schulausschuss stimmte dann am 15. Dezember zwar die Mehrheit für den Schulversuch des Gymbo - doch dies ist nach Ansicht von Witzel rechtlich nicht verbindlich.
Dringlichkeitsentscheidung des OB rechtens?
Um trotzdem dem Gymbo die Abi-Schulzeitverlängerung zu ermöglichen, unterschrieben Paß und CDU-Fraktionschef Thomas Kufen einen Tag später eine sogenannte „Dringlichkeitsentscheidung“ zum Schulversuch. Damit schien alles klar zu sein.
Doch Witzel ist sich in Zusammenarbeit mit seinen Juristen der Landtagsfraktion sicher: Dies ist nach NRW-Gesetzen nicht erlaubt. Erstens sei es noch möglich gewesen, rechtzeitig vor Weihnachten eine richtige Ratssitzung einzuberufen und zweitens hätte der Hauptausschuss des Rates im Falle einer unmöglich rechtzeitigen Ratssitzung entscheiden müssen - und nicht OB Paß und Kufen alleine.
Drittens ist Witzel überzeugt, dass eine „Dringlichkeitsentscheidung“ nur im Fall von Katastrophen, Notständen oder Seuchen herbeigeführt werden dürfe. Jetzt jedenfalls ist die Landesregierung am Zuge.