Essen.

Eine neue Gebührenordnung der Schornsteinfeger sorgt für viel Aufregung: Wer die falsche Zentralheizung hat, zahlt über 60 Prozent höhere Gebühren fürs Kehren, Fegen und Messen.

Als der Überruhrer Wilhelm Rechmann in diesen Tagen die Rechnung seines Schornsteinfegers in der Hand hielt, da konnte er seinen Ärger kaum noch zurückhalten. Um satte 60 Prozent war die Forderung des Mannes geklettert, der den Familien angeblich Glück bringen soll. Statt die üblichen 82,38 Euro im Jahr wie noch 2009 soll Rechmann diesmal exakt 132,21 Euro zahlen.

Dabei hatte sich an seiner Situation gar nichts geändert: Zu messen und zu reinigen waren ein Kamin und eine Gasheizung - wie immer. Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW und der Kreishandwerkerschaft in Düsseldorf über den vermeintlichen Wucher des schwarzen Mannes führten nicht weiter.

Andreas Peeters, Obermeister der für Essen zuständigen Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf, kennt seit Jahresanfang die Beschwerden. Denn seit Januar gilt auch in NRW die bundeseinheitliche Gebührenverordnung für Schornsteinfeger: Statt bisher 60 bis 70 Gebührensätze gibt es nun über 500.

Kosten des Schornsteinfegers darf Vermieter auf alle umlegen

„Doch wir verdienen uns damit keine goldene Nase, unterm Strich schneiden wir Schornsteinfeger sogar schlechter ab“, beteuert Peeters. Denn zwei Drittel aller Hauseigentümer zahlten im Schnitt weniger als früher, nur für ein Drittel habe sich die Gebühr erhöht. Wer nur eine Öl- oder Gasheizung habe, komme mit der neuen Verordnung in der Regel billiger weg: Statt 60 bis 65 Euro seien es bei vielen 10 bis 15 Euro weniger.

„Verbrennt der Haushalt aber feste Stoffe in der Zentralheizung, wie Kohle, Koks oder Holz, oder hat einen Kamin im Wohnzimmer, dann muss er jetzt mehr zahlen als bisher. Schließlich ist der Aufwand dort auch viel höher, weil so ein Kamin ja bis zu drei bis vier Mal im Jahr gereinigt werden muss.“ Die Gebührensätze seien dabei nicht willkürlich festgesetzt worden, sondern aufgrund eines arbeitsmedizinischen Gutachtens, das die Arbeitsleistung pro Einsatzart der Schornsteinfeger gemessen hat. Im Schnitt müssten die betroffenen Haushalte zwischen 20 und 30 Prozent mehr zahlen. „Früher waren die Gebührensätze gemessen am Aufwand viel zu niedrig“, meint Peeters.

Nachbarn können ihre Rechnungen nach der neuen Gebührenordnung kaum noch vergleichen, weil Arbeiten und Messungen je Haus oft sehr unterschiedlich sind und nun auch verschieden berechnet werden. Im Unterschied zu früher fallen auch die Jahresrechnungen desselben Hauses nicht mehr gleich aus: Weil etwa Messungen an Ölheizungen nur noch alle zwei bis drei Jahre vorgenommen werden müssen, zahlt der Hauseigentümer im einen Jahr mehr, im anderen Jahr weniger. Von der Reform betroffen sind übrigens auch alle Mieter: Denn die Kosten des Schornsteinfegers darf der Vermieter auf alle umlegen.