Klaus Schroer, Grundstückseigentümer aus Mülheim, steckt im Gebührendschungel.

Bei der letzten Kontrolle seiner Gasheizung, die sonst alle zwei Jahre 48,70 Euro gekostet hatte, berichtete sein Schornsteinfeger von Änderungen bei der Verordnung.

Die Kosten, die sich ergaben, sorgen für Verwirrung. „Mein Schornsteinfeger sagte mir, ab 2013 könnte ich selbst wählen, wer die Kontrollen bei mir durchführt, müsste den Auftrag jedoch immer wieder neu erteilen. Schon jetzt sollte ich einen Ofenpass erstellen, der mich zwölf Euro kostet.“ Die Rechnung, die wenige Tage später kam, lag bei unerwarteten 77 Euro.

Dazu kommt, so Schroer, dass künftig der alte Bezirkschornsteinfeger alle drei Jahre vorbeikommen solle – um zu kontrollieren, ob der Hauseigentümer den Auftrag zur Wartung alle zwei Jahre auch korrekt erteilt habe. „Und dafür fallen wohl noch weitere Gebühren an.“ Martin Tawelczyk, technischer Landesinnungswart beim Innungsverband des Schornsteinfegerhandwerkes NRW, versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Einen Ofenpass kennt er nicht – wohl aber einen Feuerstättenbescheid. „Jeder Hausbesitzer bekommt ihn bis Ende 2012 zugestellt, er kostet zwölf Euro.“ Denn Änderungen im Gesetz auf Landes- und Bundesebene gelten laut Landesinnungswart zum Teil seit Ende 2008, zum Teil ab 2013. „Zunächst bleibt jeder bei seinem Bezirksschornsteinfeger“, erklärt Tawelczyk. „Ab 2013 kann er wählen.“ Wer wechsle, müsse jedoch bei jeder Wartung dem bisherigen Schornsteinfeger Bescheid geben. Hier werden laut Tawelczyk wohl auch neue Gebühren anfallen, ihre Höhe sei noch unklar. Alternativmöglichkeit: Der Hausbesitzer wechselt nicht, der Bezirksschornsteinfeger kommt weiter im gewohnten Rhythmus.

Eine Kontrolle im Abstand von drei Jahren ist Tawelczyk nicht bekannt, er hat aber auch hier eine mögliche Erklärung. „Die Feuerstättenschau wird zweimal in sieben Jahren durchgeführt – und zwar auch in Zukunft vom Bezirksschornsteinfeger.“ Die Kontrolle aller Anlagen werde schon heute komplett auf einer Rechnung aufgeführt und nicht wie früher auf mehrere aufgeteilt. „Wahrscheinlich kommt daher die plötzliche hohe Rechnung.“ Der Grund für die Änderungen lautet Dienstleistungswahl – jeder soll künftig selbst entscheiden können, wer ihm in den Kamin schaut.