Gladbeck. .

Die Schornsteinfeger in den fünf Gladbecker Kehrbezirken haben’s zur Zeit nicht leicht. So wie ihre Berufskollegen landesweit. Es hagelt Anrufe von Kunden, deren Rechnungen teilweise erheblich höher ausfallen als noch im vergangenen Jahr.

Der Grund: Es sind gravierende Änderungen in der Kehr- und Überprüfungsordnung in Kraft getreten, die die Kosten für Häuser in die Höhe treiben, die mit Koksheizungen, Kohleöfen und/oder mit Kaminöfen beheizt werden.

Günstiger dagegen ist es für die Betreiber von Gas- oder Ölheizungen geworden. „Aber die melden sich natürlich nicht“, sagt Markus Augustin, einer der fünf Gladbecker Bezirksschornsteinfegermeister. Dabei sind die Schornsteinfeger vor Ort nur die letzten, die die Hunde beißen. Sie handeln sich den Ärger ein, obwohl sie weder für die Änderungen verantwortlich sind, noch Einfluss auf die Höhe der Gebühren haben, die sie nehmen müssen.

Auf Initiative der Bundesregierung mit dem damaligen Wirtschaftsminister zu Guttenberg wurden die noch im letzten Jahr auf Landesebene festgelegten und teils unterschiedlichen Regelungen durch eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung abgelöst, die im Juni 2009 verabschiedet wurde und jetzt zum Jahresanfang in Kraft trat. „Die Schornsteinfeger-Rechnungen fallen somit in ganz Deutschland gleich aus. In Hamburg, Berlin, München aber auch in Gladbeck haben die z.B. mit einer Koksheizung beheizten Häuser gleiche Gebühren“, erklärt Markus Augustin und schreibt das auch so seinen Kunden. Obwohl die Leute Informationen, die es auch im Vorfeld der anstehenden Änderungen gegeben hatte, offenbar nicht recht wahrgenommen haben. „Die Reaktionen kommen jetzt mit den Rechnungen“, so der Schornsteinfegermeister.

Der hat es zugegebenermaßen nicht leicht, das komplizierte Zusammenspiel vieler Komponenten beim Zustandekommen der Rechnung zu erklären. Aber klar ist eins: Die Schornsteinfeger als reine Dienstleister machen die Gebühren nicht selbst. Dafür war ein Fachgremium zuständig, das sich aus Vertretern von Bund und Ländern, von Haus- und Grundbesitzerverbänden und der Schornsteinfeger zusammensetzte. Nicht zuletzt floss auch ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten in die Gestaltung der Gebühren ein. Fachleute der REFA hatten monatelang Schornsteinfeger begleitet und mit der Stoppuhr minutiös festgehalten, wieviel Zeit welche Tätigkeiten der als Glücksbringer geltenden Handwerker tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein winziges Detail dieses Gutachtens, das sich aber auf der Gebührenabrechnung deutlich bemerkbar macht: Es dauert wesentlich länger ein Ofenrohr mit Knicken zu reinigen, als ein gerades Stück.

„Im Prinzip“, meint Markus Augustin, „ist die neue Kehr- und Überprüfungsordnung gerechter. Sie orientiert sich weit mehr als früher am tatsächlichen Arbeitsaufwand.“ Dennoch hätten - wenn’s nur ums Geld geht - zumindest die Schornsteinfeger in NRW nichts gegen eine Rückkehr zum alten System. „Wir haben hier Umsatzeinbußen von zehn bis 15 Prozent“, rechnet Markus Augustin vor. Das hängt davon ab, wie viele Kunden im Kehrbezirk noch mit festen Brennstoffen heizen. Und so viele Koksheizungen gibt’s nun mal nicht mehr.