Essen. In einer Sackgasse kommt wegen parkender Autos die Müllabfuhr nicht durch. Anwohner fordern mehr Schilder. Das sei nicht nötig, sagt die Stadt.

In Überruhr gibt es Park-Ärger, der zum Müll-Ärger wird. Weil die Straße Echstenkämperweg regelmäßig so zugeparkt ist, dass das Müllauto der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) nicht mehr durchkommt, blieben Bürgerinnen und Bürger auf ungeleerten Tonnen sitzen. Es gab schon Ortstermine mit den Beteiigten, Ämter wurden eingeschaltet, sogar der Oberbürgermeister angeschrieben.

Anwohner Egon Schultz hat genau nachgemessen: die Straße, an der er wohnt, der Echstenkämperweg, ist an der betroffenen Stelle exakt 4,57 Meter breit. Auf der einen Seite der Straße gibt es Halteverbotsschilder, auf der anderen Seite nicht. Schultz und andere fordern: Auch die zweite Seite der Straße müsse beschildert werden, damit niemand auf die Idee kommt, sein Auto dort abzustellen und somit den Weg zu versperren für so wichtige Fahrzeuge wie die der Müllabfuhr.

Stadt Essen hat Kontrollen angekündigt: „So, wie es jetzt ist, ist nichts gelöst“

„So, wie die Situation jetzt ist, ist nichts gelöst“, ärgert sich Schultz. Er hat schon den Oberbürgermeister angeschrieben und die Eigentümer der anliegenden Häuser zusammengetrommelt. Das Ordnungsamt war vor Ort, die EBE war vor Ort, und alle sagen: „Wir können nichts tun.“

Wobei, das stimmt so nicht ganz: Die Stadt Essen hat weitere Kontrollen angekündigt, um nachzuschauen, ob weiter Autos parken im Echstenkämperweg, der eine Sackgasse ist. Denn: Das darf man nämlich auf keiner Seite. Nicht auf jener Seite mit den Halteverbotsschildern, aber auch nicht auf der anderen Seite. Es ist leicht nachvollziehbar, dass sich das nicht jedem sofort von selbst erschließt.

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Warum ist das so? Frage an Patrick Betthaus, Sprecher der Stadt Essen. Er erklärt: Der Echstenkämperweg gilt laut Straßenverkehrsordnung als so genannte „enge Straße“. Gemäß Paragraph 12, Absatz 1, Nummer 1 der Straßenverkehrsordnung ist das „Halten an engen Straßenstellen nicht zulässig“. Deshalb gelte ein absolutes Halteverbot im betroffenen Abschnitt, auch wenn dort keine Schilder stehen. Betthaus räumt ein: Die fehlenden Schilder könnten Autofahrern weismachen, dort sei Halten oder Parken erlaubt. Aber: „Dem ist allerdings nicht so.“

Und jetzt? Betthaus kündigt an, dass es erneut „zeitnahe Überprüfungen“ der Beschilderung und der allgemeinen Situation geben soll und wird.

(Mitarbeit: Lysanne Mushahwar)

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