Essen-Rüttenscheid/Südviertel. Beim verkaufsoffenen Sonntag in Rüttenscheid dürfen die Läden im Norden der Rü nicht öffnen. Ein „klarer Wettbewerbsnachteil“, klagt ein Händler.

Wenn verkaufsoffener Sonntag in Rüttenscheid ist – wie zuletzt anlässlich der Oldtimer-Messe Techno Classica – bleiben die Türen des Herrenausstatters Klasmeyer geschlossen. Das Geschäft befindet sich an der Rüttenscheider Straße 23. Mit einem Zettel an der Scheibe weist Inhaber Adrian Adolphs Mal für Mal darauf hin, dass er nicht öffnen darf.

„Liebe Kundinnen, liebe Kunden, auch wir würden gerne unsere Räumlichkeiten am heutigen, verkaufsoffenen Sonntag für Sie öffnen“, steht auf dem Zettel. „Leider ist es uns seitens der Stadt Essen nicht gestattet, an diesem Sonderverkaufstag teilzunehmen, da uns leider 250 Meter zur geografischen Grenze Rüttenscheid/Südviertel (Witteringstraße/Rüttenscheider Straße) fehlen.“ Einen Tag der offenen Tür werde es ebenfalls nicht geben, weil das Ordnungsamt schon im Vorfeld „erhebliche Geldstrafen und Kontrollen“ angedroht habe.

Geschäfte im Norden der Rüttenscheider Straße liegen im Südviertel

Zu Rüttenscheid gehört der Teil der Rüttenscheider Straße bis zur Gaststätte Ampütte. Die Läden, die weiter nördlich auf der Rü liegen – darunter neben Klasmeyer zum Beispiel der Concept-Store Cob und das Möbelgeschäft Smow – liegen schon im Südviertel.

Adrian Adolphs ist 2021 mit seinem Geschäft aus der Innenstadt an die Rüttenscheider Straße gezogen. In der City habe er immer an verkaufsoffenen Sonntagen teilgenommen, berichtet er. Nach dem Umzug habe er zwar registriert, dass sich sein Geschäft wenige 100 Meter von der Grenze zu Rüttenscheid entfernt befinde. „Ich dachte aber zunächst, das wäre kein großes Problem“, sagt der Einzelhändler.

Der Herrenausstatter Klasmeyer darf am Tag der offenen Tür in Rüttenscheid nicht öffnen.
Der Herrenausstatter Klasmeyer darf am Tag der offenen Tür in Rüttenscheid nicht öffnen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Essener Einzelhändler: „Kunden stehen sonntags vor verschlossener Tür“

Doch dann sei er gleich vom Ordnungsamt kontrolliert worden, das ihm klargemacht habe: Öffnen verboten. Er habe sich damit behelfen wollen, stattdessen sonntags einen Tag der offenen Tür zu veranstalten. Doch auch in diesem Fall sei das Ordnungsamt angerückt und habe ihm dann schriftlich eine Geldstrafe angedroht.

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Seitdem weist Adolphs mit dem Zettel am Laden und in den sozialen Medien darauf hin, dass er nicht öffnen darf. Denn: „Mir haben teilweise Kunden erzählt, dass sie sonntags vor verschlossenen Türen standen.“ Nach dem vergangenen verkaufsoffenen Sonntag habe er gesehen, dass mehrere Leute angerufen hätten – vermutlich, weil sie davon ausgegangen seien, dass er geöffnet haben müsste, so der Einzelhändler. Für ihn sei die Regelung ein „klarer Wettbewerbsnachteil“. Denn im Südviertel gebe es ja gar keine verkaufsoffenen Sonntage, ihm fehlten also die zusätzlichen Verkaufstage.

Stadt Essen: Verkaufsoffener Sonntag muss einen Anlass haben

Auf Anfrage argumentiert die Stadt Essen mit der Rechtslage. „Verkaufsoffene Sonntage benötigen als rechtliche Grundlage einen Anlass. Geregelt wird dies durch das Ladenöffnungsgesetz des Landes NRW“, so Stadtsprecherin Maike Papenfuß. Ein öffentliches Interesse an der Freigabe zusätzlicher sonntäglicher Verkaufszeiten liege demnach insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolge.

In Rüttenscheid finden verkaufsoffene Sonntage in der Regel anlässlich der Techno Classica, der Kunstmeile „Rü-Art“ und des Wintermarktes statt. Damit ein verkaufsoffener Sonntag genehmigt werde, müsse ein Zusammenhang mit der Veranstaltung „sowohl in zeitlicher als auch räumlicher Nähe eindeutig vorliegen“, erklärt Maike Papenfuß. Das sollte auf den ersten Blick kein Problem sein, was die Läden auf der nördlichen Rü betrifft.

Der nördliche Teil der Rüttenscheider Straße: Auch der Concept-Store Cob muss am verkaufsoffenen Sonntag seine Türen geschlossen halten.
Der nördliche Teil der Rüttenscheider Straße: Auch der Concept-Store Cob muss am verkaufsoffenen Sonntag seine Türen geschlossen halten. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Keine Überlegungen, Öffnungsbereich in Rüttenscheid auszuweiten

Aber, so Papenfuß weiter: „Die Festsetzungsfläche, also der Geltungsbereich der verkaufsoffenen Sonntage in Essen, richtet sich maßgeblich nach den im Masterplan Einzelhandel festgelegten Flächen sowie nach den Stadtteilgrenzen.“ Und die Stadtteilgrenze zwischen Rüttenscheid und dem Südviertel ist eben da, wo sie ist.

Überlegungen, dem nördlichen Teil der Rüttenscheider Straße auch eine Öffnung an Sonntagen zu ermöglichen, gebe es aktuell nicht, „da dort keine Veranstaltungen, die einen verkaufsoffenen Sonntag begründen würden, vorliegen“. Ergänzend erklärt Papenfuß: Auch innerhalb der Stadtteilgrenzen finde nicht jeder Bereich in der Festsetzungsfläche Berücksichtigung.

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Auch innerhalb der Grenzen von Rüttenscheid gibt es also Läden, die am verkaufsoffenen Sonntag nicht öffnen dürfen. Ein Blick auf die entsprechende Karte zeigt zum Beispiel: Teile der Rosastraße und der Wittekindstraße, die Von-Einem-Straße, die Müller-Breslau-Straße und die Walpurgisstraße fallen ebenfalls raus. „Gewerbetreibende außerhalb des Geltungsbereiches könnten sich im Rahmen der Regularien um einen verkaufsoffenen Sonntag bemühen, ein solcher ist jedoch nur mit einem Anlass möglich“, schildert Papenfuß.

Warum die Stadt so strenge Regeln festgelegt hat, erklärt die Stadtsprecherin auch. „Die verkaufsoffenen Sonntage stehen besonders im Fokus der jeweiligen Interessengruppen und stehen regelmäßig in Verbindung mit Klageverfahren“, so Papenfuß. Man erinnere sich an diverse Klagen von Verdi. Papenfuß: „Aufgrund dessen sind hier sehr hohe Maßstäbe, gerade auch im Bezug der Freigabeflächen, anzulegen.“

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