Essen. Zehntausende Essener Immobilieneigentümer haben immer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben. Das Finanzamt warnt vor möglichen Strafen.

Eine Woche vor Fristende, haben viele Essener Immobilienbesitzer und -besitzerinnen immer noch nicht ihre Grundsteuererklärung abgegeben. In den beiden Essener Finanzämtern waren bis Anfang der Woche 93.400 Erklärungen eingegangen, das sind gerade einmal rund 56 Prozent. Auch wenn die Essener Finanzämter in den vergangenen Tagen eine deutliche Zunahme spüren, formulierte Martin Schwabe, Leiter des Finanzamts Essen-Süd, einen eindringlichen Aufruf: „Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab. Am Dienstag, den 31. Januar 2023, endet die Frist zur Abgabe.“

Denn liegt dem Finanzamt die Grundsteuererklärung nicht bis zu diesem Termin vor, hat das Konsequenzen. Säumige müssen zunächst mit einer Mahnung rechnen. Gibt die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Erklärung danach immer noch nicht ab, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Damit droht, dass dies eher zuungunsten des Betroffenen ausgehen könnte. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit, so Schwabe, einen Verspätungszuschlag oder gar ein Zwangsgeld festzusetzen.

Grundsteuererklärung versäumt: Das droht an Strafen

Wann dies eintritt, ließ die Finanzbehörde trotz Nachfrage offen. Ein Sprecher der für Essen zuständigen Oberfinanzdirektion erklärte lediglich: „Die Voraussetzungen, ob und in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld gegenüber einer Eigentümerin oder einem Eigentümer festgesetzt werden, werden vom Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall geprüft.“ Laut Eigentümerverband Haus & Grund drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und ein Zwangsgeld von 25.000 Euro.

Das Ratgeber-Portal Finanztip.de hatte jedoch vor wenigen Tagen berichtet, das diejenigen, die die Frist versäumen, vorerst nicht mit solchen Strafzahlungen rechnen müssen. Finanztip berief sich dabei auf eine Umfrage bei den Finanzämtern der 16 Bundesländer.

Wie man die Grundsteuererklärung abgeben kann

Denjenigen, die in den nächsten Tagen noch ihre Grundsteuererklärung abgeben müssen, geben die Essener Finanzämter folgende Tipps:

  • Die Grundsteuererklärung kann schriftlich erfolgen. Unterlagen gibt es bei den Finanzämtern vor Ort.
  • Online geht es mit dem Programm Elster (www.elster.de), das viele schon für ihre Steuererklärung nutzen. Unterwww.grundsteuer.nrw.de finden Eigentümer Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind“, betont der Leiter des Finanzamts Essen-Nordost, Michael Düber. Vorteil von Elster: Es prüft vor dem Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist auf der Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zu finden, über das Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können.
  • Denjenigen, die noch kein eigenes Konto bei Elster haben, rät Martin Schwabe: „Sie können Ihre Grundsteuererklärung auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen abgeben.“ Das geht auch, wenn diese bereits die eigene Grundsteuererklärung über dieses Konto abgegeben haben.
  • Für Fragen haben die Finanzämter eine Grundsteuer-Hotline geschaltet: Das Finanzamtszentrum Essen ist von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, unter der Nummer 0201/1894-1959 erreichbar.
  • Bei Fragen zu Elster, z. B. zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei, steht für Nordrhein-Westfalen das Elster Team NRW unter 0251/934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) bereit.

166.000 Grundstücke werden in Essen neu bewertet

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen sämtliche bebauten und unbebauten Grundstücke neu bewertet werden. Allein in Essen sind das 166.000 Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die Finanzämter bearbeiten die sogenannten Feststellungserklärungen entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer.

Wie hoch die Grundsteuer am Ende sein wird, ist damit aber noch nicht klar. Entscheidend dafür ist der Hebesatz, den die Kommune festsetzt. Zur Berechnung der Steuer wird dieser mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. In Essen wie in anderen Städten wird über den Hebesatz für das Jahr 2025, ab dem die Reform greifen soll, erst 2024 entschieden.

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