Essen. Die Essener Hausbesitzer lassen sich Zeit mit ihrer Grundsteuererklärung. Die Finanzämter sorgen sich offenbar über den schleppenden Rücklauf.
Rund acht Wochen vor Ablauf der Frist, haben 67.500 Hausbesitzer in Essen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Damit sind gerade einmal 41 Prozent und somit noch nicht einmal die Hälfte der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.
Bei den Steuerbehörden drängt jedoch die Zeit. Denn ab 2025 muss die Grundsteuer neu berechnet sein. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Allein in Essen müssen im Zuge der Reform 166.000 Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden.
Die Finanzämter reagierten am Montag auf den schleppenden Rücklauf und richteten einen Aufruf an die noch säumigen Immobilienbesitzer: „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun“, erklärte der Leiter des Finanzamtes Essen-Süd, Martin Schwabe. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.
Auch Haus & Grund Essen rät zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Auch der Eigentümerverband Haus & Grund in Essen rät, die Erklärung innerhalb der Frist einzureichen. „Abwarten, aus welchen Gründen auch immer, nützt nichts. Schlussendlich ist die Erklärung abzugeben“, sagte Geschäftsführer Werner Weskamp. Dass die Frist wie zuletzt von Ende Oktober auf Ende Januar nun nochmals verlängert werde, darauf „würde ich nicht vertrauen“.
Zwar haben sowohl Haus & Grund wie auch der Steuerzahlerbund Klagen gegen die Neuberechnung der Grundsteuer angekündigt, allerdings ist davon auszugehen, dass diese so schnell nicht von den Gerichten entschieden sind.
Grundsteuerreform: Hauseigentümer erleben böse Überraschungen
Die Finanzämter bearbeiten die sogenannten Feststellungserklärungen entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Wie groß der Rücklauf bislang ist, sagt das Finanzamt nicht. Doch so mancher Hausbesitzer erlebt dieser Tage böse Überraschungen, weil der neue Grundsteuermessbetrag deutlich höher liegt als der bisherige. Weskamp berichtet von Fällen, wo dieser für die Berechnung wichtige Messbetrag 70 Prozent über dem bisherigen liegt. Vor allem betroffen seien offensichtlich Grundstücke, bei denen sich der Bodenrichtwert in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat.
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Wie viel Grundsteuer in solchen Fällen künftig zu bezahlen ist, ist allerdings noch völlig offen. Denn auch das Finanzamt sagt: „Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer.“ Erst wenn die Stadt Essen ab 2024 die neuen Hebesätze festsetzt und berechnet sie daraus und dem Grundsteuermessbetrag die zu zahlende Grundsteuer.
Grundsteuerbescheid: Nur vier Wochen Zeit für Widerspruch
Hauseigentümern bleiben dennoch nur vier Wochen Zeit, gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch einzulegen. Das gilt auch, wenn sie bei der Grundsteuererklärung selbst Fehler gemacht haben. Laut Weskamp gibt es beispielsweise offenbar Unsicherheiten beim Begriff Kernsanierung. Wer dies irrtümlich für sein Gebäude angegeben hat, muss dies binnen vier Wochen korrigieren, ansonsten ist der Bescheid des Finanzamtes rechtskräftig.
Finanzämter Essen haben zur Grundsteuererklärung Hotline geschaltet
Um es Hauseigentümern leichter zu machen, die Grundsteuererklärung auszufüllen, haben die Finanzämter mehrere Angebote ins Leben gerufen. Unter anderem soll die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de Eigentümer unterstützen. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so Schwabe. Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führten Schritt für Schritt durch die Eingabefelder und die Check-Listen lieferten eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind. Außerdem stehe ein Antworten-Katalog auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
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Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamtszentrum Essen unter 0201-1894-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen an der Hotline sind bestens informiert und helfen gerne weiter“, so Michael Düber, Leiter des Finanzamts Essen-Nord Ost. Die meisten Anliegen könnten erfahrungsgemäß bereits am Telefon geklärt werden.
Wer sich kategorisch weigert, eine Erklärung abzugeben, muss mit einer Schätzung durch das Finanzamt rechnen. Diese geht in aller Regel zuungunsten des Steuerpflichtigen aus. Das ist allerdings die Ultima Ratio der Behörden.