Essen/Karlsruhe. Der Jugendliche, der im Mai einen Anschlag auf das Essener Don-Bosco-Gymnasium verüben wollte, zeigt weiter keine Reue.
Der Schüler, der im Mai im Borbecker Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte, hatte die Tat lange vorher geplant und zeigt bis jetzt keine Reue. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der in dieser Woche veröffentlicht wurde. Der Schüler habe es „über Jahre verstanden, sich vollständig zu verstellen und von allen unbemerkt ein ausgeklügeltes Anschlagsszenario zu planen“, heißt es in dem Schreiben.
Der inzwischen 17-Jährige war zwischenzeitlich für vier Wochen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In dieser Zeit sei er freiwillig zur stationären Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen.
Freiwillig vier Wochen in einer Psychiatrie
Ein Ermittlungsrichter des BGH hatte den Jugendlichen Ende Juli aus der U-Haft entlassen; einen Monat später setzte der zuständige BGH-Strafsenat auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts hin den Haftbefehl jedoch wieder in Kraft.
Zur Begründung heißt es, es bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht, der auch vom Beschuldigten und dessen Verteidiger nicht in Abrede gestellt werde. „Die gefestigte rassistische Gesinnung des Beschuldigten, seine massive Gewaltbereitschaft und der von ihm über mehrere Jahre für die Tat betriebene Aufwand sprechen in hohem Maße für seine schädlichen Neigungen und die Schwere der Schuld.“
Bombensplitter wären tödlich gewesen
Die Ermittler gehen davon aus, dass der damals 16-Jährige am 13. Mai am Don-Bosco-Gymnasium ein Blutbad anrichten wollte. Er war einen Tag vorher nach dem Hinweis eines Mitschülers im Elternhaus festgenommen worden. Damals hatte es auch geheißen, es gebe Hinweise auf psychische Probleme. Die Bundesanwaltschaft hatte am 16. Mai die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übernommen, wegen der „besonderen Bedeutung“ des Falls. Es hätten „Lehrer sowie eine größere Anzahl von Schülern getötet werden“ sollen.
Polizisten hatten bei dem Schüler unter anderem Armbrüste, Messer, Macheten, Luftdruckpistolen und Materialien für Rohrbomben gefunden - „alles, was für den Bau einer Sprengvorrichtung (...) wesentlich ist“, schreibt der BGH. Inzwischen hätten Sprengversuche gezeigt, dass damit „letale Splitter“, also tödlich wirkende Splitter, hätten erzeugt werden können. Die Einzelheiten seines geplanten „Massakers“ habe der Jugendliche in einem Tagebuch und einem „Manifest“ ausgearbeitet. Außerdem habe er umfangreiche Handlungsanweisungen für Nachahmer verfasst und Videobotschaften aufgezeichnet.
Weiter Ausländerhass und Bewunderung für rechtsextreme Täter
Weiter heißt es, der junge Mann habe gegenüber JVA-Bediensteten „offen von seinem Anschlagsplan, seinen Mordfantasien, seinem Ausländerhass“ und seiner Bewunderung für frühere rechtsextremistische Attentäter gesprochen und „hiervon bisher keinen Abstand genommen“. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er insgeheim eine Aufdeckung ersehnt habe. Im Gegenteil: Er habe „verschiedentlich betont, welch große Anstrengungen er unternahm, um unentdeckt zu bleiben“. Die Rede ist von „blinder Entschlossenheit“.
Engere Freunde habe er nicht gehabt und sich nur „seinen imaginären rechtsextremistischen „Kameraden““ und einer virtuellen Figur aus einem Computerspiel verbunden gefühlt - darin begehe der Spieler in Gestalt eines Mädchens einen Amoklauf an einer Schule.
Aus dem Beschluss geht außerdem hervor, dass der Vater des Jugendlichen von einem Zeugen ebenfalls als rechtsradikal beschrieben worden sei. Einen Teil der Schlagringe, Macheten und Pistolen habe der Mann selbst im Elternschlafzimmer gehortet. Unter dem Bett habe der Vater eine NSDAP-Mitgliedsnadel des Großvaters aufbewahrt. (dpa)