Essen-Rüttenscheid. Eigentlich sollte der Bau des neuen Geschäftshauses an der Rüttenscheider Straße 325 Mitte 2022 starten. Warum es nun noch lange nicht losgeht.

Der Baustart des neuen Geschäftshauses an der Rüttenscheider Straße 325 verzögert sich. Grund: Die Stadt hat dem Bauprojekt bisher noch keine Genehmigung erteilt. Wann das passieren wird und die Bagger rollen können, ist laut Verwaltung derzeit nicht abschätzbar.

Zum Hintergrund: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Alfredusbad planen die Projektentwickler 4bricks und Kobix gemeinsam mit dem Investor Mount Real Estate Capital Partners einen großen Neubau. Dort befand sich früher das Autohaus Brüne. Auf dem 2990 Quadratmeter großen Grundstück sollen gemischt genutzte Mietflächen im Umfang von etwa 6400 Quadratmetern entstehen.

Stadt Essen: Unvollständiger Bauantrag wurde eingereicht

Insgesamt sind 1200 Quadratmeter für Einzelhandel und 5200 Quadratmeter für Büros geplant. Der Prozess hatte sich bereits in der Vergangenheit verzögert. Im Februar erklärte Guido Schürken, Geschäftsführer von 4bricks, gegenüber unserer Redaktion, dass mehrmals Anpassungen vorgenommen werden mussten. So habe man die Kubatur überarbeitet, das Gebäude werde größer als ursprünglich geplant und zwei Tiefgaragen kämen dazu. Ursprünglich hatten die Projektpartner vorgesehen, Mitte 2022 mit dem Bau zu starten. Ende 2024 sollte das Gebäude fertig sein.

An der Rüttenscheider Straße 325 befindet sich immer noch eine Brachfläche.
An der Rüttenscheider Straße 325 befindet sich immer noch eine Brachfläche. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Auf Anfrage erklärt die Stadt, im Mai sei ein unvollständiger Bauantrag eingereicht worden, der nicht prüffähig sei. „Es müssen erst einmal alle erforderlichen Bauvorlagen vorliegen, damit die formale Vollständigkeit festgestellt und der Antrag für prüffähig erklärt werden kann“, erklärt Stadtsprecher Burkhard Leise. Welche Bauvorlagen vorgelegt werden müssen, stehe in der Bauprüfverordnung. Dann erst beginne die sogenannte materielle Prüfung, nach der gegebenenfalls Forderungen gestellt werden.

Das heißt laut Stadt im Detail: Entspricht das beantragte Bauvorhaben den Anforderungen, die sich aus den Gesetzen, Verordnungen und Satzungen ergeben? Eine Rolle spielen zum Beispiel Brandschutz-Maßnahmen, Immissionsschutzgutachten oder Angaben über zu fällende Bäume. Wird festgestellt, dass ein Antrag die Anforderungen nicht erfüllt, wäre der Antrag abzulehnen. Der Bauherr erhält jedoch bei einer Anhörung letztmalig die Gelegenheit, den Antrag nachzubessern oder auch zurückzuziehen.

Bauprojekt in Rüttenscheid: Schaden in siebenstelligem Bereich durch Verzögerung

Dass seine Firma einen unvollständigen Antrag eingereicht habe, weist 4bricks-Geschäftsführer Schürken zurück. Er spricht vielmehr von einem ganz normalen Austausch im Rahmen eines Genehmigungsverfahren. „Wir wollen das Projekt realisieren, aber wir sind darauf angewiesen, dass Rückläufer kommen“, sagt er. Auf Antworten der Stadt müsse man jedoch extrem lange warten.

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Aus diesem Grund befürchtet Schürken, dass man eventuell mit dem Bau erst im Frühjahr 2023 beginnen könne. Denn es sind Tiefbauarbeiten nötig, die mit Blick auf die herannahende kalte Jahreszeit immer schwerer umzusetzen seien. „Sobald es wieder Bodenfrost gibt, können diese Arbeiten nicht durchgeführt werden“, so der Projektentwickler. Er spricht von einem Schaden im siebenstelligen Bereich, der durch die Verzögerung des Baustarts entstehe. Die Projektpartner hatten ursprünglich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 32 Millionen Euro kalkuliert.

Bitter sei dabei, dass eigentlich gerade jetzt ein idealer Zeitpunkt für den Baustart sei, betont Schürken. Denn weil aufgrund gestiegener Preise und Lieferschwierigkeiten zurzeit einige Bauvorhaben auf Eis gelegt würden, hätten die Bauunternehmen gerade wieder Luft: „Wir haben auch schon Vergabegespräche geführt.“ Die Stadt erklärt, sie stehe im ständigen Kontakt mit dem beauftragten Architektenbüro über die noch fehlenden Bauvorlagen. Ohne vollständigen Antrag könne aber keine Aussage darüber getroffen werden, ob und wann die Genehmigung zu erwarten sei.