Essen-Rüttenscheid. Im vergangenen Jahr gab es großen Ärger wegen Party-Exzessen im Rüttenscheider Christinenpark. Die CDU fordert, dem in diesem Jahr vorbeugen.

  • 2021 eskalierten immer wieder Partys von Jugendlichen im Christinenpark in Essen-Rüttenscheid.
  • Anwohnerinnen und Anwohner klagten über massive Lärmbelästigung und Vermüllung.
  • Um es in diesem Jahr gar nicht so weit kommen zu lassen, fordert die CDU-Fraktion in der BV II ein nächtliches Verweilverbot.

Nach den außer Kontrolle geratenen Party-Exzessen im vergangenen Jahr wächst mit steigenden Temperaturen die Befürchtung, dass der Christinenpark wieder zum Ziel feierwütiger Jugendlicher werden könnte. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung (BV) II fordert deshalb, für den Park ein nächtliches Verweilverbot auszusprechen. Einen entsprechenden Antrag wollen die Christdemokraten in die nächste Sitzung des Stadtteilparlamentes einbringen.

Immer wieder hatten sich in den vergangenen Jahren junge Menschen zum Feiern im Christinenpark getroffen, doch im Sommer 2021 – als Clubs coronabedingt geschlossen blieben – eskalierte die Lage. Anwohnerinnen und Anwohner klagten über massive Lärmbelästigung, die ihnen den Schlaf raubte, und die Vermüllung der Parkanlage. Kinder liefen Gefahr, am Morgen nach der Partynacht auf dem Spielplatz in Scherben zu treten. Die Party-Exzesse waren so extrem, dass die Stadt schließlich per Allgemeinverfügung anordnete, den Park zeitweise an den Wochenenden zu schließen.

Stadt Essen und Polizei: Keine Auffälligkeiten im Rüttenscheider Christinenpark

In diesem Jahr war es bisher ruhig im Christinenpark. Laut Stadt hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) dort 2022 noch keine Auffälligkeiten registriert. Auch von der Polizei heißt es, die Einsatzkräfte seien lediglich zweimal wegen Ruhestörungen gerufen worden, hätten aber vor Ort niemanden mehr angetroffen. „Es ist nicht gesagt, dass es in diesem Jahr wieder Party-Exzesse im Christinenpark geben wird“, sagt Markus Panofen, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der BV II. Aber: Für den Fall, dass es so komme, müsse man vorbereitet sein.

Der Rüttenscheider Christinenpark hat sich im vergangenen Jahr bei Jugendlichen als Treffpunkt etabliert. Deshalb gibt es Befürchtungen, dass dort in diesem Jahr wieder Partys gefeiert werden.
Der Rüttenscheider Christinenpark hat sich im vergangenen Jahr bei Jugendlichen als Treffpunkt etabliert. Deshalb gibt es Befürchtungen, dass dort in diesem Jahr wieder Partys gefeiert werden. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Die Christdemokraten fordern deshalb ein nächtliches Verweilverbot im Christinenpark. Ziel dieses Verbotes sei es, überhaupt erst eine Handhabe gegen Party-Chaoten zu erlangen, so Panofen. Denn wolle man den Feiernden Konsequenzen aufzeigen, so sei man momentan darauf angewiesen, sie auf frischer Tat zu ertappen. „Es wird aber kaum einer eine Flasche zersplittern oder sich auf andere Art und Weise daneben benehmen, wenn die Polizei vor Ort ist“, schildert Panofen die Problematik.

KOD und Polizei Essen wollen Situation im Park beobachten

Ab wie viel Uhr das Verweilverbot am besten gelten sollte – ob etwa ab 23 oder 24 Uhr –, das müsse man noch in Absprache mit den Gastronomen in der Umgebung klären. Panofen betont ausdrücklich, dass es nicht darum gehe, den Park abzusperren oder Ordnungskräfte am Eingang zu platzieren. „Wir wollen einfach vorbereitet sein und nicht hinterherrennen, falls die Lage doch wieder eskalieren sollte.“ Denkbar sei es etwa, das Verweilverbot für ein Jahr auf Probe anzulegen.

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Die Stadt betont auf Anfrage, die Situation im Christinenpark habe sich gegenüber dem Vorjahr „grundlegend verändert“. 2021 seien die ersten Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit ab Mai nach den ersten Lockerungsschritten zu beobachten gewesen. „Es war für alle die erste Möglichkeit, sich auch in größeren Gruppen treffen zu können“, so die Verwaltung „Dazu kam ein weiter eingeschränktes Freizeit- und Unterhaltungsangebot, da Clubs, Diskotheken oder auch Kinos weiter geschlossen hatten.“

In dieser Situation habe sich das Ausgehverhalten in öffentliche Grünanlagen und auf die Partymeile in Rüttenscheid verlagert. Mittlerweile seien aber alle Restriktionen gefallen. „Die Ordnungsbehörde wird mit der Polizei Essen die Situation beobachten und punktuell abgestimmte Maßnahmen ergreifen“, kündigt die Stadt an.

Vorsitzender der Interessengemeinschaft Rüttenscheid: Park ist als Treffpunkt etabliert

Stadt sieht Verweilverbot kritisch

Die Anordnung eines Verweilverbotes im Christinenpark hält die Stadtverwaltung eher für nicht möglich.

„Beim Christinenpark handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage mit einer vielfältigen Nutzung, in der Benutzungsregelungen und ggf. zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen nicht grundsätzlich erlassen werden können“, heißt es auf Anfrage.

Ein Pilotprojekt an dieser Stelle zu starten, sei deshalb ebenfalls nicht möglich.

Dass schon vorher etwas passieren müsse, betont Rolf Krane, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Rüttenscheid (IGR). Zwar habe er durchaus großes Verständnis für die jungen Leute, die einen Platz zum Treffen suchten – für die Anwohner aber eben auch. Er befürchtet, dass die Partys bei besserem Wetter wieder losgehen könnten. „Genauso wie im letzten Jahr wird es sicher nicht sein“, vermutet Krane. Aber: „Die Leute gehen dorthin, weil andere Leute dorthin gehen. Der Christinenpark hat sich als Treffpunkt etabliert.“

Nicht speziell im Christinenpark, aber auf der Rüttenscheider Straße und den Spielplätzen im gesamten Stadtteil hat Malte Lantin in diesem Jahr schon Spuren von Partygelagen entdeckt. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen in der BV II schlägt vor, dass die EBE auch sonntags Straßen und Spielplätze reinigen sollte. Denn: „Es wird definitiv wieder Gruppen geben, die die ‘Rü’ hoch- und runterziehen, wenn auch wahrscheinlich nicht in gleichem Maß wie 2021.“

Auf den Vorschlag reagierte die Verwaltung in einer Stellungnahme allerdings eher ablehnend. Unter anderem heißt es da, durch die Vorgabe verbindlicher Wochentage „würde sich die gesamte Straßenreinigung vor allem in der Laubzeit sehr unflexibel gestalten“. Außerdem ließen sich Maßnahmen wie diese, die über das Maß der im Straßenreinigungsverzeichnis festgelegten kommunalen Straßenreinigung hinaus gingen, nicht über den Gebührenhaushalt Straßenreinigung refinanzieren.