Essen-Kettwig. Die Pläne für das Baugebiet Am Stammensberg/Ringstraße in Essen-Kettwig liegen aus. Das ist geplant und so kann sich die Bürgerschaft beteiligen.

Noch bis zum 10. Februar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit Anregungen oder Kritik zu den Entwürfen für das geplante Neubaugebiet Am Stammensberg/Ringstraße in Kettwig vor der Brücke zu äußern. Die Entwürfe liegen im Amt für Stadtplanung in der Innenstadt aus, können aber ebenso im Internet angesehen und kommentiert werden. Damit setzt die Stadt Essen die Bürgerbeteiligung um die Zukunft dieses Areals fort – nach nunmehr zwei Jahren Pause.

Bürgerversammlung fand im Kettwiger Rathaus statt

Ende Januar 2020 war es, als die Stadt im Rahmen einer Bürgerversammlung im Kettwiger Rathaus zwei Planungsvarianten für das insgesamt etwa 1,6 Hektar große Gebiet östlich der Ringstraße und nördlich der Straße Am Stammensberg vorgestellt hatte. Die Vorbehalte seitens der Anwesenden waren damals groß: Zahlreiche Wortmeldungen drehten sich vor allem um das Warum einer solchen Planung. Denn vielen Bürgerinnen und Bürgern ist die Brachfläche trotz mancherlei wilden Mülls eine willkommene Frischluftschneise und ein erhaltenswertes Stück Natur.

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Daran hat sich offenbar nicht viel geändert: Eher emotionale Kommentare wie „schlimm“, „unverantwortlich“ und „sehr traurig“ sind in den Kettwiger Facebook-Gruppen zu lesen. „Flächenversiegelung: Ist Kettwig nicht schon genug zugebaut? Sind nicht schon genug Bäume gefällt worden?“ fragt sich aber ein User auch.

Das Brachgelände zwischen Ringstraße und Am Stammensberg wird von vielen Kettwigern als Grünschneise angesehen.
Das Brachgelände zwischen Ringstraße und Am Stammensberg wird von vielen Kettwigern als Grünschneise angesehen. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Bürger sollen sich am Planverfahren beteiligen

Estelle Fritz vom Bündnis „Grüne Lungen für Essen“ fordert in einem Post in den sozialen Medien dazu auf, sachlich zu argumentieren und dazu die Online-Plattform der Stadt zu nutzen. „Diese schriftlichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit müssen von der Stadt im Bauplanverfahren berücksichtigt, geprüft und beantwortet werden. Sich in der Form zu beteiligen kann ich nur empfehlen, sonst heißt es von der Stadt gerne: ,Hat ja keine/r etwas gesagt, also haben es alle so gewollt.’“

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Auch sie sehe das Bauvorhaben unter dem Aspekt des Klimaschutzes sehr kritisch: „Wie soll das bei der Vernichtung des alten Baumbestandes und dieser Wasserversickerungsfläche möglich sein?“

Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet

Die Stadt Essen hat sich zum Ziel gesetzt, in dem Plangebiet „die Entwicklung eines qualitätsvollen Wohngebietes mit verschiedenen Wohnungstypologien in Mehr- und Einfamilienhäusern“ umzusetzen, wie es in einer Mitteilung heißt. Bereits im Oktober 2016 wurden in der Bezirksvertretung (BV) IX die ersten Pläne für eine Bebauung vorgestellt. Die Fläche, die nicht im Landschaftsschutzgebiet liegt, war als potenzielle Wohnbaufläche im April 2016 in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2016/17 aufgenommen worden.

Die Einfahrt zum künftigen Neubaugebiet in Kettwig vor der Brücke: Linker Hand liegt die denkmalgeschützte Villa Karrenberg.
Die Einfahrt zum künftigen Neubaugebiet in Kettwig vor der Brücke: Linker Hand liegt die denkmalgeschützte Villa Karrenberg. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Daraus entstanden die bereits erwähnten zwei Varianten, die wiederum nach der Bürgerversammlung 2020 überarbeitet und zu einer Planung verdichtet wurden. Vor allem wurden Anregungen wie die Anordnung der Häuser, Geschossigkeit und Verkehr berücksichtigt. Aktuell sind insgesamt rund 50 Wohneinheiten vorgesehen. Dabei soll ein Anteil von rund 30 Prozent im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden.

Doppel- und Reihenhäuser sowie drei Mehrfamilienhäuser

Es wird sich um Einfamiliendoppel- sowie Reihenhäuser handeln sowie barrierefreie Wohnungen mit Balkonen in drei Mehrfamilienhäusern, die zum Teil mit einer Tiefgarage ausgestattet werden. Zwei Einzelgrundstücke sollen zur individuellen Bebauung an private Bauherren veräußert werden. Im Entwurf sind eine Grünfläche von 1500 qm und ein Spielplatz im Südosten des Areals zur Versorgung der dort künftig lebenden Familien sowie der Umgebung eingeplant.

Nicht bebaut werden darf diese Pferdekoppel an der Ringstraße, die zwischen dem Gewerbegebiet Montebruchstraße und dem künftigen Neubaugebiet liegt.
Nicht bebaut werden darf diese Pferdekoppel an der Ringstraße, die zwischen dem Gewerbegebiet Montebruchstraße und dem künftigen Neubaugebiet liegt. © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Ursprünglich verlief durch das Gelände eine Bahntrasse, die von Kettwig über Mintard nach Mülheim führte. Die 1876 eingerichtete Trasse diente bis 1968 dem Personenverkehr. Danach wurde sie nach und nach zurückgebaut. Der Hauptteil des Areals wurde dann gewerblich genutzt. Im nordöstlichen Grundstücksbereich existierte einstmals eine Kohleverladestelle.

Lärmschutzproblem besteht zum angrenzenden Gewerbegebiet

Eine gut ausgebaute Zufahrt über die Ringstraße gibt es aber nicht. Das soll sich nun ändern. Um den Verkehr innerhalb des Neubaugebietes zu lenken, teilt sich die neu anzulegende Straße auf und führt kreisförmig einmal um die Wohngrundstücke herum. Einen Weg wird es auch künftig zwischen dem Gebiet und den südlich angrenzenden Siedlungen geben.

Stellungnahmen sind auch online möglich

Der Bebauungsplan wird bis Donnerstag, 10. Februar, öffentlich im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 3. Etage, Raum 301b, montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr ausgelegt.

Für die Einsicht in die Planunterlagen wird um vorherige Anmeldung (mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer) unter 0201 88-61354 oder online auf www.essen.de/stadtplanung gebeten. Es gilt beim Besuch im Amt die 3G-Regel.

Interessierte, die sich im Internet über die Planung informieren möchten, finden umfassende Informationen auf der obig angegebenen Homepage. Dort können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden.

Aufgrund der Eigentumssituation sei diese Wegverbindung bis zum S-Bahnhof aber derzeit nicht zu realisieren, erklärte Eva Fendel (Fachamt Stadtplanung und Bauordnung) bei der Vorstellung der Pläne in der November-Sitzung der BV IX. Es habe mit Blick auf das angrenzende Gewerbegebiet Montebruchstraße zudem ein Lärmschutzproblem gegeben. Das dort geplante Wohnhaus habe die Auflagen, dass keine Aufenthalts- und Schlafräume Richtung Gewerbegebiet entstehen dürfen.

Zum Artenschutzgutachten erläuterte die Stadtplanerin, dass es sich bei der Bewaldung um sogenannte „Natur auf Zeit“ im Bereich der ehemaligen Gleisanlagen des früheren Bahnhofes handele. Dieser Begriff beschreibe die Möglichkeit, dass Natur auf einer Fläche während einer befristeten Nutzungsunterbrechung entsteht und anschließend auch wieder beseitigt werden darf. Für den tatsächlichen Wald im Plangebiet müsse noch eine externe Ausgleichsfläche gefunden werden.