Essen-Kettwig. . Auf dem Areal Am Stammensberg/Ringstraße sollen Einzel- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser entstehen. BV berät über Bebauungsplan.

Die Schaffung attraktiven Wohnraums hat sich die Stadt Essen zum Ziel gesetzt. Dafür bedarf es einer Flächenentwicklung, denn nicht in allen Fällen, in denen die Stadt Eigentümer von Grundstücken ist, besteht auch ein Bebauungsplan. Die Bezirksvertretung IX wird in ihrer Sitzung am Dienstag, 25. Oktober, über ein solches Grundstück in Kettwig Vor der Brücke diskutieren.

Dieses Grundstück befindet sich an der Ringstraße und ist derzeit eine Brachfläche. Eine ziemliche unansehnliche, aufgrund einer fehlenden Nutzung in den vergangenen Jahren. Das Grundstück ist zunehmend zugewachsen „und entbehrt zumindest teilweise einer sozialen Kontrolle“, konstatiert die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme. Dies zeige sich zum Beispiel in dem illegalen Abladen von Müll im Bereich des Plangebietes. Doch das soll sich ändern.

Die Fläche „Am Stammensberg/Ringstraße“ wurde als potenzielle Wohnbaufläche im April 2016 in das aktuelle Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2016/17 aufgenommen. Der Parkplatz eines im Gewerbegebiete Montebruchstraße gelegenen Lebensmitteldiscounters grenzt an den nordöstlichsten Punkt des Gebietes. Ehemals verlief durch das Grundstück eine Bahntrasse, die von Essen-Kettwig über Mintard nach Mülheim führte. Die Trasse wurde 1876 gebaut und in Betrieb war sie bis 1968. An der Ringstraße gab es gegenüberliegend sogar ein Bahnhofsgebäude „Kettwig vor der Brücke“, das aber schon 1960 abgerissen wurde. Zwei denkmalgeschützte Häuser (Villa Karrenberg und eine frühere Schmiede) an der Ringstraße erinnern noch an das frühere Backsteinambiente des Straßenzuges.

Erschließung über Ringstraße

Die Verwaltung plant eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern, deren Erschließung durch eine neue Straße von der Ringstraße aus erfolgen soll. Zwei Varianten liegen den Kommunalpolitikern zur Diskussion vor. Für beide Varianten sollen 20 bis 30 Prozent der Geschossfläche/Wohnungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen sein. Die integrierte Lage des Standortes, die Nähe zum Nahversorgungszentrum an der Werdener Straße und die sozialen Infrastrukturen sollten nach Ansicht der Verwaltung eine Förderung ermöglichen. Aufgabe der Kommunalpolitiker ist nun die Prüfung der Planungen und die Beteiligung der Bevölkerung an der Planung.