Essen. Die neue Coronaschutzverordnung bringt auch für Essen Verschärfungen mit sich. Wo sich auch Geimpfte nun mehr einschränken müssen.

Eine neue Coronaschutzverordnung des Landes gilt ab sofort auch in Essen, darin werden auch Kontaktbeschränkungen für Immunisierte ausgeweitet. Überregionale Großveranstaltungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch ohne Publikum stattfinden. Bei anderen Veranstaltungen gelten neben der 2G-Regelung Kapazitätsgrenzen sowie eine Höchstzahl von 750 Zuschauerinnen und Zuschauern.

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NRW will durch die Verschärfung der Regeln das Infektionsgeschehen bremsen und die Ausbreitung der ansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus eindämmen.

Corona in Essen: Treffen von Geimpften müssen kleiner ausfallen

Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind seit Dienstag (28.12.) nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt, es gebe aber keine Beschränkungen in Bezug auf Haushalte, heißt es. Ausgenommen sind von der Regel Kinder unter 13 Jahren.

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Schärfere Regeln gelten weiterhin, wenn eine nicht-immunisierte Person an einem Treffen teilnimmt. Dann sind laut Coronaschutzverordnung neben dem eigenen Hausstand nur noch zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes erlaubt.

Auch im Freizeitbereich gibt es weitere Einschränkungen: Die 2G-plus-Regel wird beispielsweise auf die Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten ausgeweitet – dann müssen auch immunisierte Personen einen aktuellen und negativen Schnelltestnachweis vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Möglich ist auch ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf.