Essen-Schönebeck. Parken auf dem Bürgersteig soll in Essen in einer Straße jetzt erlaubt werden. Dagegen regt sich Widerstand. Gründe der Befürworter und Gegner.

  • Nach einer Knöllchenflut in der Kalkstraße in Essen-Schönebeck wurde auf einer Bürgerversammlung, bei der auch Vertreter der Stadt dabei waren, das Gehwegparken beschlossen.
  • Die Fußgängerlobby wehrt sich und fordert Spielstraßen – und zwar nicht nur in Schönebeck, sondern als grundsätzliche Lösung, um dem Parkdruck zu entgegnen.
  • Die zuständige Bezirksvertretung ist am Dienstag, 14. Dezember, dazu aufgefordert, den Planungen der Stadt zuzustimmen.

Die Kalkstraße in Essen-Schönebeck ist zu schmal, um am Straßenrand zu parken. Das Ordnungsamt hatte vor einigen Monaten Knöllchen verteilt. Die Bürger wehrten sich und auf einer Versammlung, bei der auch Vertreter der Stadt dabei waren, wurde das Parken auf dem Gehweg beschlossen. Die Stadtverwaltung hat jetzt eine entsprechende Vorlage auf den Weg gebracht, der die Bezirksvertretung am Dienstag, 14. Dezember, zustimmen soll. Doch es regt sich noch immer heftiger Widerstand.

Parken auf dem Gehweg: Das sind die Argumente der Befürworter

Die Stadt erklärt in der Vorlage der Bezirksvertretung, dass der Gehweg auf einer Straßenseite nur 70 Zentimeter breit ist und nicht vom Fußverkehr genutzt wird. Menschen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren seien ohnehin gezwungen, die Fahrbahn zu nutzen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und des geringen Fußverkehrsaufkommens sei ein einseitiger Gehweg ausreichend. Auf der anderen Straßenseite könnten 17 Parkplätze eingezeichnet werden.

Die Kalkstraße in Essen-Schönebeck ist sehr eng – genau wie viele andere Wohnstraßen im Stadtgebiet.
Die Kalkstraße in Essen-Schönebeck ist sehr eng – genau wie viele andere Wohnstraßen im Stadtgebiet. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Als Alternative hat die Verwaltung geprüft, ob man eine Spielstraße einrichten könnte – wie es zuletzt vor allem von der Fußgängerlobby gefordert wurde. Die Straßenverkehrsordnung gibt laut Stadt vor, dass in diesem Fall die Straße den Eindruck erwecken muss, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Verkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel fallen die Gehwege dann ganz weg, die komplette Fläche wird ebenerdig und Parkplätze werden eingezeichnet. „Die baulichen Voraussetzungen zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches erfüllt der bestehende Straßenquerschnitt nicht“, bilanziert die Stadt. Die Straße selbst sei noch ein einem guten Zustand.

Parken auf dem Gehweg: Das sind die Argumente der Gegner

Wolfgang Packmohr, Vorsitzender der Essener Ortsgruppe von Fuß e.V. kämpft für die Rechte der Fußgänger und hat eine Stellungnahme für die Bezirksvertretung verfasst. Darin macht er deutlich, dass die Verwaltung richtigerweise schreibt, dass Teile der Gehwege durch den Fußverkehr nicht genutzt werden. Packmohr: „Das liegt daran, dass sie zugeparkt werden.“ Er erklärt, dass sich an den Häusern in der Kalkstraße „überwiegend Garagen und großzügige Stellplätze befinden“. Es scheine nicht geklärt zu sein, „ob die Garagen im Sinne der Garagenverordnung tatsächlich genutzt würden“.

Er betont, dass nicht nur die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen sind, sondern die der Allgemeinheit, die Straße sei schließlich öffentlicher Verkehrsraum. Die Kalkstraße sei Teil eines Schulweges, das müsse bei der Entscheidung berücksichtig werden.

Packmohr plädiert weiter für die Einrichtung einer Spielstraße und ergänzt: „Auch ist Anliegern zumutbar, bei sie begünstigenden Maßnahmen die Kosten zu tragen.“ Der niveaugleiche Ausbau werde nach der entsprechenden Richtlinie nicht gefordert, sondern empfohlen. Somit sei die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches auch ohne Absenkung der Gehwege möglich und demnach sofort umsetzbar.

Auch SPD-Bezirksvertreterin Erika Küpper sieht die Vorlage kritisch und will sich an einer Abstimmung in der Sitzung am Dienstag nicht beteiligen. Ihre Begründung: „Fußgänger werden in dem Konzept planmäßig auf die Fahrbahn verdrängt.“ Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie aber den Gehweg benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Küpper: „Im Falle eines Unfalles ist dies juristisch Selbstverschulden. Die Neuplanung entspricht nicht der Rechtslage.“ Auch sie schlägt einen verkehrsberuhigten Bereich vor: „Dazu genügen Drempel, Beschilderung, Piktogramme und markierte Parkstände.“