Essen. In Essen-Schönebeck wurde eine individuelle Lösung gefunden, um das Parken in Wohnstraßen zu ermöglichen. Das ist zu kurz gedacht. Ein Kommentar.
Kaum jemand hat einen Zollstock dabei und misst die Restfahrbahn-Breite aus, wenn er einen Parkplatz gefunden hat. Das Augenmaß entscheidet, oder eben das Ordnungsamt. Das mussten zuletzt Anwohner der Kalkstraße in Essen-Schönebeck und der Thusneldastraße in Essen-Karnap schmerzlich erfahren, als sie ein Knöllchen hinterm Scheibenwischer fanden. Die Rechtssprechung besagt, dass 3,05 Meter Straßenbreite übrig bleiben müssen, damit Müllfahrzeuge und Rettungskräfte gut durchkommen. Das alte Argument: „Das haben wir immer schon so gemacht“, beziehungsweise in diesem Fall: „Da habe ich aber schon immer geparkt“, zählt da nicht.
Gehwegparken in Essen-Schönebeck jetzt erlaubt
Für die Kalkstraße in Schönebeck wurde jetzt eine Lösung gefunden: Die Anwohner dürfen auf dem Gehweg parken. Die CDU hatte zu einer Bürgerversammlung eingeladen, Vertreter von Stadt, Entsorgungsbetrieben und Feuerwehr kamen zusammen, ebenso die Anwohner. Gemeinsam wurde das Gehwegparken beschlossen, in Kürze sollen neue Schilder aufgestellt werden und alle scheinen glücklich. So einfach kann es sein. Oder auch: „Wer sich wehrt, lebt nicht verkehrt.“ Die Anwohner und Anwohnerinnen hatten sich nach der Knöllchenflut des Ordnungsamtes nämlich beschwert.
Parkdruck mit grundsätzlichen Überlegungen begegnen
Von der Lösung in Schönebeck werden jedoch auch Anwohner und Anwohnerinnen in vielen anderen Seitenstraßen in Essen Wind bekommen und eventuell ebenfalls den städtischen Ordnungsdezernent Christian Kromberg einladen. Stellt sich die Frage, ob individuelle Lösungen für jede Seitenstraße wirklich einfacher sind als eine grundsätzliche Überlegung, wie man dem Parkdruck begegnen kann. Dabei sollte man nicht vergessen, auch eine Einladung zur Bürgerversammlung an den Verein „Fuß e.V.“ zu schicken, der die Interessen von Fußgängern in Essen vertritt.