Essen. Die Gärten an der Ruhr spenden die Erlöse einer Sonderöffnung für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe. Diese Gärten haben geöffnet.

Privatleute laden in Essener Stadtteilen für Sonntag, 8. August, zu einem Sondertermin der offenen Gartenpforte ein. Dieses Mal soll der Erlös an die Opfer der Hochwasser-Katastrophe gespendet werden. „Innerhalb kürzester Zeit wurde aus der Idee ein fester Plan“, sagt Gartenbesitzerin Helga Görnert erfreut.

Vier Essener Gärten können besucht werden

Diese Essener Gärten können von Interessierten besucht werden:

Garten Brodersen, Am Nachtigallental 18, 713229: üppiger Garten mit Stilrichtungen wie dem klassischen britischen Border-Stil, Beete im pflegeleichten, klimaresistenten New-German-Stil mit Asternpalette im Herbst, naturnahe Pflanzungen vor dem angrenzenden Wald.

Garten Görnert, Köln-Mindener-Straße 286, 3020849: Gartenkultur im Schatten des Weltkulturerbes Zeche Zollverein. Einem klassisch angelegten Teil mit Rasenfläche und breit geschwungenen Beeten schließt sich ein mit Kieswegen und baulichen Elementen strukturierter Bereich an.

Garten Kuhnhaus, Brüninghofer Weg 27, 512556: der 880 Quadratmeter große Gehölz- und Staudengarten verfügt über einen Kiesgartenbereich mit Gräsern, Astern und einen Schattenbereich unter einer alten Eiche sowie sonnige Staudenbeete mit unterschiedlichen Gestaltungselementen wie den selbstgetöpferten Kunstobjekten.

Garten Schmitz, Haarzopf, Oberscheidtstraße 6a, 8718164: Rosenbögen, über 30 Hortensien, etwa 100 verschiedene Hostas, Staudenbeete und Säulenobst haben die Hobbygärtner angepflanzt.

Die Gärten sind jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Der Eintritt in Höhe von 2 Euro pro Person und Garten, Einnahmen aus Verköstigung und weitere Spenden sollen umgehend und in voller Höhe betroffenen Privatpersonen oder gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen. Die Gartenbesitzer und Besitzerinnen entscheiden selbst, welcher Einrichtung oder welchem Privathaushalt ihre Spendeneinnahmen zufließen. Die Details können in den jeweiligen Gärten erfragt werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Sonderöffnung geltenden Corona-Schutzbestimmungen.