Essen. Außengastro, Gottesdienste, Freibad: Seit Freitag sind die geltenden Corona-Regeln in Essen gelockert. Hier steht, was jetzt gilt und geht.

Am Freitag, 21. Mai, sind in Essen die Corona-Regeln gelockert worden. Denn die Inzidenz liegt seit mittlerweile sieben Werktagen in Folge unter 100.

Die Gesetze der „Notbremse“ gelten seit Freitag, null Uhr, nicht mehr. Stattdessen wird vieles wieder möglich. Die meisten Lockerungen werden möglich für Menschen, die entweder negativ getestet sind (Test nicht älter als 48 Stunden), komplett geimpft oder genesen sind. Was jetzt gilt:

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre in Essen ist aufgehoben. Sie gilt seit Freitag, null Uhr, nicht mehr.

Kontaktbeschränkungen

Folgende Vorgaben gelten: die Personen eines Hausstandes plus eine Person dürfen sich treffen. Das war auch schon während der „Notbremse“-Beschränkungen so. Neu hinzu kommt jetzt: Treffen können sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgerechnet. Das heißt zum Beispiel: Zwei Paare, die in jeweils einer eigenen Wohnung leben, können sich treffen, weil die insgesamte Zahl der Personen die Summe fünf nicht überschreitet.

Einkaufen

Alle Geschäfte öffnen, besucht werden können sie aber nur mit einem negativen Testergebnis. Ausnahme: Supermärkte und Geschäfte „des täglichen Bedarfs“. Sie können auch ohne Testergebnis aufgesucht werden. Termine müssen nicht vereinbart werden, doch die Geschäfte müssen sich an die Regeln der Personenzahlbegrenzung halten. Diese hängen von der Größe des Geschäfts ab. „Der Schnell- oder Selbsttest ist künftig 48 Stunden anstatt der vorherigen 24 Stunden gültig. Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, die Personen mit negativem Test gleichgestellt sind, gelten weiterhin“, sagt die Stadt. Auf einigen Straßen, kündigt die Stadt an, bleibe die Maskenpflicht bestehen.

Gastronomie

Die Außenbereiche dürfen öffnen. Doch für Angestellte und Gäste gilt: Sie müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Hier steht, wie sich die Gastronomen jetzt vorbereiten.

Kultur

Konzerte sind möglich. Aber nur im Freien. Es gilt die maximale Besucherzahl von 500. Alle müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Ausstellungen, Museen und Ähnliches können nur nach Terminvereinbarung besucht werden. Am Freitag hat die „Essen Marketing Gesellschaft“ (EMG) mitgeteilt, dass das Stadtfest „Essen Original“ auch 2021 nicht stattfinden wird.

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Sport

Erlaubt ist nur kontaktloser Vereinssport im Freien und in Gruppen, die nicht größer sein dürfen als 20 Personen. Für den Freizeitsport - das betrifft Jogger, Radtouren und andere - gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Das heißt: Maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen können draußen gemeinsam Sport treiben.

Starten kann am Freitag ein neues Modellprojektes des Landes: Betreiber „FitX“ und Uniklinik starten eine wissenschaftlich begleitete Initiative, die ermittelt, wie Fitness-Studios trotz Corona öffnen können. Näheres soll eine Verfügung der Stadt regeln.

Kirchen

Evangelische Kirche: Von den 27 evangelischen Gemeinden im Stadtgebiet werden 16 Gemeinden Präsenz-Gottesdienste an Pfingsten anbieten. Das kündigt Stefan Koppelmann an, Sprecher der evangelischen Kirche in Essen. Viele Veranstaltungen sollen unter freiem Himmel stattfinden; es gelten die weiter notwendigen Regeln wie Abstand, Maskenpflicht, Hygiene.

Katholische Kirche: Die meisten der zehn Pfarreien im Essener Stadtgebiet feiern wieder Präsenzgottesdienste an Pfingsten, sofern sie damit nicht schon längst wieder angefangen haben. Allein die katholischen Gemeinden der Ruhrhalbsinsel (Burgaltendorf, Heisingen, Überruhr, Kupferdreh, Byfang) verzichten noch auf Präsenzgottesdienste und starten damit erst wieder am Fronleichnams-Wochenende.

Freizeit

Kleinere Einrichtungen wie Minigolfplätze oder Kletterparks dürfen öffnen, doch Gäste benötigen ein negatives Testergebnis. Freibäder dürfen öffnen, doch die Liegewiesen bleiben geschlossen. Auch Freibad-Gäste benötigen ein negatives Testergebnis. Hier steht eine Übersicht aller 187 Testzentren in Essen.

Tourismus

Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen. Gäste benötigen ein negatives Testergebnis. Auch Hotels können für Gäste mit negativem Testergebnis öffnen, müssen aber ihre Kapazitäten begrenzen. Auch die Jugendherberge in Essen-Werden öffnet wieder für Gäste, deren negatives Testergebnis nicht älter ist als 48 Stunden.

Weitere Lockerungen

Weitere Lockerungen werden möglich, wenn die Inzidenz in Essen an mindestens fünf Werktagen in Folge unter 50 liegt. So weit ist es in Essen noch nicht - die Inzidenz am Freitag, 21. Mai, liegt bei 55,8. Weitere Lockerungen könnten also frühestens erst übernächste Woche in Kraft treten – das wäre dann Anfang Juni. Eine solche Lockerung würde zum Beispiel Freibäder betreffen - sie dürften dann die Liegewiesen öffnen.

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