Essen. Getestet, geimpft, genesen – so kommt man ab Samstag in Essen ins Freibad. Zum Saisonstart öffnen nur zwei Bäder, die Gästezahlen sind begrenzt.
Am Pfingstsamstag (22. Mai) startet Essen in die Freibadsaison: Zum Auftakt öffnen dann zunächst das Grugabad und das Schwimmzentrum Kettwig. Badbesucher müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Coronabedingt können in beiden Bädern zunächst nur die Sportbecken genutzt werden.
Liegewiesen bleiben gesperrt
Die aktuelle Coronaschutzverordnung lege hohe Maßstäbe an die Schutz- und Hygienemaßnahmen daher sei nur ein eingeschränkter Badebetrieb möglich, teilt die Stadt mit. Die Bäder dürften demnach nur „zum Zwecke der Sportausübung benutzt werden“. Da die Plansch- und Mehrzweckbecken gesperrt sind, könne man aktuell keine Nichtschwimmer in die Freibäder einlassen. Auch die Liegewiesen und andere Aufenthaltsflächen sind gesperrt.
Bei schönem Wetter könnte es auch für Schwimmer schwierig werden, einen Platz im Freibad zu ergattern: Die Besucherzahl ist im Grugabad auf 200, in Kettwig auf 170 Gäste beschränkt. Um ihnen ein angenehmes Bahnenziehen zu ermöglichen, werden wie schon im Vorjahr Bahnen für unterschiedlich schnelle Schwimmer eingerichtet: Die „Fast Lanes“ und „Slow Lanes“ waren bei den Badegästen gut angekommen.
Auf dem Schwimmbadgelände gilt eine Maskenpflicht, „die lediglich auf dem Weg zum Becken und während des Schwimmens aufgehoben ist“, wie die Sport- und Bäderbetriebe klarstellen. Für die Umkleide- und Duschbereiche gelte eine maximale Personenzahl.
Getestet, geimpft oder genesen: So kommt man ins Freibad
Wichtigste Änderung gegenüber 2020: Vor Besuch des Freibades muss digital oder schriftlich ein negativer, maximal 48 Stunden alter Corona-Test vorgelegt werden – Selbsttests werden nicht akzeptiert. Auch wer mit dem Impfpass belegen kann, dass er seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist, kann die Freibäder besuchen. Gleiches gilt für Badegäste, die vor mindestens 28 Tagen oder maximal 6 Monaten eine Corona-Infektion hatten, genesen sind und eine positive PCR- oder PoC-PCR- Testung vorlegen können. Alle Nachweise nur gelten nur in Verbindung mit Ausweispapieren.