Essen. Shoppen ist in Essen wieder möglich – mit Termin und Test. Ausnahmen gelten für Geimpfte und Genesene. Warum aber nicht alle Läden offen haben.
Der Inzidenzwert liegt in Essen seit mehr als fünf Tagen unter 150 – zur großen Freude der Einzelhändler. Denn sie dürfen nach wochenlangem Lockdown nun wieder Kundinnen und Kunden empfangen.
Der große Ansturm auf die Geschäfte blieb am Mittwoch, den 12. Mai, in der Essener Innenstadt zwar aus. Manuela Lenz vom Modegeschäft „Aust“ ist dennoch zuversichtlich: „Ich bin happy, dass es Fahrt aufnimmt. Ich gehe davon aus, dass das Schlimmste überstanden ist“, sagt sie. Dass „Click & Meet“ wieder möglich ist, werde insgesamt „recht gut“ angenommen.
Testpflicht fürs Shoppen gilt in Essen weiterhin
Ihre Stammkunden Gerhard und Petra Mehring haben direkt die Chance genutzt, sich die neue Kollektion vor Ort anzuschauen und anzuprobieren. „Wir freuen uns, mal wieder shoppen zu gehen“, meint das Ehepaar.
Vorab mussten die beiden jedoch erst einen Corona-Test machen. Denn Einzelhändler dürfen trotz der Lockerungen die Kunden nur dann empfangen, wenn diese einen Termin reservieren und ein negatives Testergebnis vorlegen.
Modegeschäft mit eigenem Testzentrum
Wer bei der Modekette „Sinn“ einkaufen möchte, kann sich seit dem 17. April sogar direkt vor Ort testen lassen. Über den Personaleingang gelangt man in ein kleines Testzentrum, in dem alle Bürgerinnen und Bürger wie in anderen Teststationen zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest machen lassen können.
Auch bei „Sinn“ sind die Kundenzahlen am Mittwoch aber noch überschaubar. 27 hat Abteilungsleiterin Vivien Schreiber bis zum Mittag gezählt. „Wir hoffen natürlich, dass es sich schnell rumspricht, dass wir offen haben und es sich auch finanziell lohnt. Aber wir sind optimistisch, sonst würden wir unsere Türen wie andere Händler geschlossen lassen“, sagt sie.
Eva Rohrandt hat dies gerne angenommen: „Dieses Gefühl, mal wieder irgendwo hingehen zu können, ist toll“, sagt die 64-Jährige. Sie arbeitet als Friseurin und lässt sich daher sowieso jeden Tag testen, die Pflicht stelle für sie kein Hindernis dar.
„Click & Meet“ rechne sich für Essener Einzelhändler finanziell nicht
Allerdings würden seit der Einführung der Testpflicht insgesamt immer weniger Menschen das Angebot nutzen, mit Terminreservierung shoppen zu gehen, beobachtet der Hauptgeschäftsführer des Essener Einzelhandelsverbandes, Marc Heistermann.
„Click & Meet ist immer noch besser als gar nichts. Man muss aber im Hinterkopf haben, dass es für viele Händler nicht kostendeckend ist. Die Fixkosten, die aufzubringen sind, wenn man den Laden öffnet, sind höher als die Einnahmen“, betont Heistermann.
Essener Geschäfte senden Signal: „Wir sind noch da.“
Dass viele Geschäfte geöffnet haben sei eher „Unternehmenspolitik“: „Die Händler senden ein Signal: Wir sind noch da.“ So haben am Mittwoch die meisten Läden in der Innenstadt geöffnet, darunter auch große Ketten wie Zara, H&M und Görtz. Douglas, Hema und Reserved blieben hingegen geschlossen.
Heistermann zeigt sich optimistisch: „Die Hürden bröckeln immer mehr.“ Dabei bezieht er sich vor allem auf die neuen Corona-Lockerungen, die für Geimpfte und Genesene gelten. Sie dürfen nun ohne Test einkaufen gehen. Ob sie sich über die neuen Freiheiten freue? „Selbstverständlich!“, antwortet Vera Melascewski. Sie wurde schon vor Monaten geimpft und sei nun sehr froh darüber, ohne viel Aufwand in den Läden zu stöbern.
Lockerungen bei Inzidenz unter 100
Fällt die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 100, gelten die Gesetze der Bundes-Notbremse am übernächsten Tag nicht mehr. Dann greift wieder die Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Diese sieht vor, dass ab dem 15. Mai wieder die Außengastronomie öffnen darf und Shoppen ohne Terminvergabe möglich ist.
Impfausweis und Quarantäneanordnung ersetzen negatives Testergebnis
Um Geschäfte zu betreten, müssen vollständig Geimpfte wie Melascewski ihren Impfpass vorzeigen. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen den Nachweis eines positiven laborbestätigten Testergebnisses vorlegen. Dieses muss mindestens 28 Tage alt sein, aber nicht älter als sechs Monate.
Wer sich vor über sechs Monaten mit dem Virus infiziert hat, muss daher zusätzlich eine erste Impfung vorweisen. Um allgemein nachzuweisen, dass man zu den Genesenen zählt, kann man in Essen die durch die Stadt ausgestellte Quarantäneanordnung vorzeigen.
Kontrollen stellen Händler vor Herausforderungen
„Bei vielen Händlern ist da nach wie vor ein großes Fragezeichen. Sie müssen zum Beispiel bei Genesenen die Quarantäneanordnung durchblättern und kontrollieren“, sagt Marc Heistermann vom Einzelhandelsverband über die Schwierigkeiten der Kontrolle. Fälschungen seien nicht auszuschließen. Er betont daher, dass nicht die Händler selbst haftbar gemacht werden dürften und fordert bundesweit einheitliche und auf den ersten Blick verständliche Nachweisdokumente.
Manuela Lenz vom Modegeschäft „Aust“ sagt, sie überprüfe Impfausweise und Quarantäneschreiben genau, lässt sich dazu immer ein Ausweisdokument zeigen. „Klar ist das aufwendig. Aber das ist mir alles egal. Hauptsache es bringt ein bisschen Umsatz“, meint sie.