Essen-Werden/Heidhausen. Der Alpenverein Essen will einen Steinbruch in Werden für den Klettersport nutzen. Naturschützer wollen das verhindern. Das sind die Gründe.

Eine erste Entscheidung zur künftigen Nutzung des Steinbruchs in Werden/Heidhausen, in dem seit Jahren ein Uhu-Pärchen brütet, ist gefallen: Der Plan des Deutschen Alpenvereins, den Steinbruch teilweise für den Klettersport zu nutzen, funktioniert nicht. Zu diesem Ergebnis kommt der Naturschutzbeirat nach Prüfung der Sachlage.

Eigentümer des Steinbruchs ist der Ruhrverband, der das circa drei Hektar umfassende Gelände an der Laupendahler Landstraße zum Verkauf anbietet. Neben der Stadt Essen hatte die Essener Sektion des Deutschen Alpenvereins eine Kaufabsicht bekundet. Der Verein strebte an, den Steinbruch für den Klettersport zu nutzen, ohne den Uhu zu verdrängen. Dazu hatte er ein Konzept vorgelegt, unter welchen Bedingungen jeweils nur in einem Bereich des aus zwei Teilen bestehenden Steinbruchs geklettert werden dürfte. Dieses Konzept stellte der Alpenverein im Februar den politischen Gremien und auch der Öffentlichkeit vor.

Es gab ein Gespräch mit allen beteiligten Interessenten

Seit zehn Jahren beobachtet der Naturschutzbund, dass der Steinbruch von Uhus als Brutstätte genutzt wird.  
Seit zehn Jahren beobachtet der Naturschutzbund, dass der Steinbruch von Uhus als Brutstätte genutzt wird.   © NABU-Ruhr | Rainer Soest

In der Zwischenzeit hat nun ein Gespräch stattgefunden, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände, des Naturschutzbeirates und des Deutschen Alpenvereins teilnahmen. „Da die jungen Uhus beide Teile des Steinbruchs nutzen, wird das Konzept des Deutschen Alpenvereins, jeweils einen Teil des Steinbruches für die Kletterei zu sperren und in dem anderen Teil zu klettern, nicht funktionieren, ohne den Uhu zu vertreiben“, so die Sicht der Naturschutzverbände nach der Gesprächsrunde.

Bodo Tigges, Vorsitzender des Naturschutzbeirates, erläutert dazu: „Nach intensiver Prüfung ist der Naturschutzbeirat zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Nebeneinander von Uhu und Kletterei aufgrund der geringen Größe des Steinbruchs nicht möglich ist.“

Der Naturschutzbeirat begrüße deshalb, dass die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Essen den Deutschen Alpenverein darauf hingewiesen hat, dass ein Klettern nach den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes fast das gesamte Jahr über rechtlich nicht zulässig ist. Der Naturschutzbeirat, so Tigges weiter, unterstütze darüber hinaus die Idee der Stadtverwaltung, zu prüfen, ob das Grundstück erworben werden kann, um damit auch als Grundstückseigentümerin den Artenschutz zu gewährleisten, und ob das Grundstück als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden kann.

Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken

Zum Hintergrund: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (Naturschutzbeirat) ist gemäß Landesnaturschutzgesetz bei der Stadt Essen eingerichtet, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Er setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Naturschutzverbänden sowie Landwirtschafts-, Waldbauern-, Gartenbau-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkereiverbänden zusammen.

Der Steinbruch wurde vom Ruhrverband bis zur Einrichtung der Kettwiger Kläranlage zur Trocknung von Klärschlämmen und Zwischenlagerung genutzt.
Der Steinbruch wurde vom Ruhrverband bis zur Einrichtung der Kettwiger Kläranlage zur Trocknung von Klärschlämmen und Zwischenlagerung genutzt. © Deutscher Alpenverein

Das Steinbruchgelände ist im weiteren Verlauf Thema in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) IX am 26. Mai. Dazu gibt es zwei Anträge: von CDU/FDP und von den Grünen.

Anträge in der Mai-Sitzung der Bezirksvertretung IX

CDU und FDP begrüßen einen Ankauf des Areals an der Laupendahler Landstraße durch die Stadt Essen und betonen den Schutz des Uhu-Habitats. Die Verwaltung soll prüfen, wie der gesamte Bereich rechtlich unter Naturschutz gestellt werden kann und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, das Areal so auszuweisen. Die Verwaltung solle zudem prüfen, ob und wo im Essener Süden Flächen existieren, die für eine klettersportliche Nutzung im Außenbereich (insbesondere unter geordneter Aufsicht und Leitung für den Jugendklettersport), ohne Beeinträchtigung sensibler Lebensräume, infrage kommen können. Um weitere Aufmerksamkeit und Störung des Uhu-Habitats von dem gesamten Gelände fernzuhalten, solle die Verwaltung von Schildern auf der Fläche absehen.

Die Grünen-Fraktion in der BV IX hatte sich von Anfang an gegen eine Nutzung des Steinbruchs durch den Alpenverein ausgesprochen und betont dies nochmals in ihrem Antrag. Die Stadt solle den Steinbruch kaufen und im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplans als geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz stellen, heißt es weiter in dem Antrag.

Und: Anstelle von Einzelverhandlungen um die Nutzung des Steinbruchs an der Laupendahler Landstraße solle die Stadt regionale Lösungen mit den Klettersportverbänden finden. Die Bezirksvertreter sollten Auskunft erhalten, ob bzw. welche landesweiten oder regionalen Absprachen zu Kletternutzungen in der Region bereits vorliegen.