Essen. Nach dem Einsatz gegen einen 15-Jährigen in Essen-Bredeney wird gegen den Diensthundeführer ermittelt. Mutmaßliche Räuber sind identifiziert.
Der brutale Raubüberfall auf einen 16-Jährigen in Essen-Bredeney und der so irrtümliche wie folgenschwere Einsatz eines Polizeihundes, der im November einen unschuldigen 15-Jährigen durch einen Biss in den Unterarm schwer verletzte, beschäftigt die Staatsanwaltschaft gleich zweifach.
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist gegen den Diensthundeführer ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt eingeleitet worden, und zwei der drei mutmaßlichen Räuber, die ihr Opfer am 14. November um kurz nach 23 Uhr in einem Haus an der Zeunerstraße massiv attackiert hatten, um eine Geldbörse zu erbeuten, konnten inzwischen identifiziert werden. Dies bestätigte Oberstaatsanwältin Anette Milk auf Anfrage dieser Zeitung.
Bei den mutmaßlichen Tätern handele es sich um zwei 17 und 19 Jahre alte Essener. Gegen beide jungen Männer werde wegen Raubes ermittelt. In Untersuchungshaft befinden sie sich nicht. Das Duo sei vor dem Überfall auf den 16-Jährigen polizeilich nicht aufgefallen.
Das Verfahren gegen den Beamten läuft noch
Das Verfahren gegen den Beamten laufe ebenfalls noch, sagte Milk. Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Untersuchung des Vorfalls, den die Essener Polizei im Nachgang als "Albtraum" bezeichnete, nach entsprechenden Presseberichten von Amts wegen eingeleitet. Denn es hatte sich schnell zweifelsfrei herausgestellt, dass die drei Jugendlichen (14/15), die an dem verhängnisvollen Abend vor den Einsatzkräften Reißaus nahmen, nichts mit dem Raub zu tun hatten. Sie gaben vielmehr Fersengeld, als die Streifenwagen auftauchten, weil sie Konsequenzen wegen eines Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung befürchteten.
Vor diesem Hintergrund wurden die Ermittlungen gegen den Diensthundeführer, der den ältesten des Trios verfolgte und mit Unterstützung seines Vierbeiners überwältigte, aus Neutralitätsgründen der Bochumer Polizei übertragen, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums als Antwort auf einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion, die wissen wollte: „Wie ist der Sachstand im Zusammenhang mit der Verletzung eines 15-jährigen Jugendlichen durch einen Polizeihund in Essen?"
Die schlimmsten Befürchtungen bestätigten sich nicht
Nun, die anfänglich allerschlimmsten Befürchtungen bestätigten sich glücklicherweise nicht: "Eine temporäre Funktionsstörung der Beweglichkeit mehrerer Finger ist nach dem hier vorliegenden Informationsstand nicht mehr vorhanden", geht aus dem Bericht für den Innenausschuss am Donnerstag hervor. Dennoch waren die Folgen der Hundeattacke gravierend: "Die schwere Bisswunde im oberen Teil des rechten Unterarms wurde operativ mit Eigenhauttransplantation aus dem Gesäßbereich ärztlich versorgt", heißt es.
Dass ein 15-Jähriger, der dazu auch noch unschuldig ist, der Leidtragende eines Einsatzes und zudem schwer verletzt worden sei, weil er fälschlicherweise für einen der Räuber gehalten wurde, „das macht betroffen und tut auch weh“, sagte Polizeisprecher Marco Ueberbach wenige Tage nach dem Zwischenfall, und kündigte an: „Wir werden dem Jungen und der Familie alle möglichen Hilfen anbieten, die wir anbieten können.“
Weißer Ring stellte Antrag auf Entschädigung des Opfers
Es war kein leeres Versprechen: Am 17. November führte der Chef Kriminalkommissariats Kriminalprävention/Opferschutz der Essener Polizei ein sogenanntes Nachsorgegespräch mit den Eltern des 15-jährigen Gymnasiasten. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Krupp-Krankenhaus in eine Bochumer Klinik für Plastische Chirurgie verlegt worden.
Einen Tag später nahm die Essener Polizei mit dem Sozialen Dienst des Krankenhauses Kontakt auf und leitete eine traumatherapeutische und psychosoziale Unterstützung für den Jugendlichen in die Wege. Am Tag danach vermittelte die Behörde den Opferschutzfall an den Verein Weißer Ring Essen zwecks eines Antrags auf Entschädigung.
Nur das angebotene Nachsorgegespräch mit dem 15-Jährigen wurde von dessen Eltern bis heute nicht gewünscht, so das Innenministerium, das aber gleichzeitig betont: "Das Angebot dazu besteht fort."