Essen. An einer Bushaltestelle in Essen ist im April ein 14-Jähriger erstochen worden. Warum der Prozess am Landgericht mit einem Freispruch endete.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen in Essen ist der Täter am Mittwoch (16.12.) freigesprochen worden. Die Richter gehen von Notwehr aus. Es war die Nacht auf den 19. April 2020 – einen Sonntag –, als der Schüler an einer Bushaltestelle im Stadtteil Horst niedergestochen wurde.

[In unserem lokalen Newsletter berichten wir jeden Abend aus Essen. Den Essen-Newsletter können Sie hier kostenlos bestellen.]

Essen-Horst: 14-Jähriger von Stich ins Herz getötet

Der Notarzt hatte noch vor Ort versucht, den Jugendlichen zu reanimieren. Doch es gab keine Hoffnung. Im Krankenhaus hatte später nur noch der Tod festgestellt werden können. Die Klinge hatte sich direkt ins Herz gebohrt. Die Obduktion hatte damals bestätigt, dass ein einziger Stich die tödlichen Verletzungen verursachte.

Bereits im Laufe des Sonntags (19.4.) brachten Jugendliche damals Blumen und Kerzen zu der Bushaltestelle. An einer Trauerfeier ein paar Tage später, zu der Freunde des Verstorbenen über Whatsapp aufgerufen hatten, nahmen Hunderte teil. Die Anteilnahme in Horst war riesig.

Banaler Streit soll Auslöser gewesen sein

Es soll ein banaler Streit unter Jugendlichen gewesen sein, der im April auf einmal eskalierte. Am Rande des komplett nichtöffentlichen Prozesses war am Mittwoch (16.12.) von Beleidigungen die Rede. Obwohl sich Täter und Opfer nicht einmal gekannt haben sollen. Außerdem war in jener Nacht angeblich viel Alkohol im Spiel – Wodka und Whisky zum Beispiel.

Auch interessant

Der damals 17-Jährige war nach Angaben seines Verteidigers André Wallmüller ziemlich betrunken. „Er ist angegriffen worden“, so Wallmüller nach Prozessende am Mittwoch. Er habe noch versucht wegzulaufen, sei dann aber gestürzt. Danach sei wechselseitig auf ihn eingeschlagen worden – auch mit einem Regenschirm. In dieser Situation habe er schließlich zugestochen. „Der Angeklagte hat ganz klar in Notwehr gehandelt“, so Wallmüller.

Es sei natürlich tragisch und schlimm, was passiert sei. „Aber dafür kann er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.“ So hatten es am Ende auch die Richter gesehen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers dagegen vier Jahre Jugendhaft wegen Totschlags beantragt.

So hatte unsere Redaktion vor einigen Monaten berichtet:

Weitere Nachrichten aus Essen lesen Sie hier.